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Erhalten Privatpatienten eine Versichertenkarte?

Viele Krankenversicherer geben eine Versichertenkarte aus – die sogenannte Card für Privatversicherte. Ob Sie eine solche Karte erhalten, hängt von Ihrem Anbieter ab.
 
Anders als bei der elektronischen Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie nicht verpflichtet, eine Card für Privatversicherte zu benutzen. Sie stellt ein Service-Angebot der Versicherung dar, um die Abrechnung mit Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken zu vereinfachen.

Diese können die auf einem integrierten Mikrochip gespeicherten Versichertendaten mithilfe eines Lesegeräts digital auslesen. Eine direkte Abrechnung mithilfe der Karte ist meist nur bei einem stationären Aufenthalt möglich.  

Abrechnung von Krankenhausleistungen

Eine andere Bezeichnung für die Versichertenkarte für Privatversicherte ist Klinik-Card. Denn besonders bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus erleichtert die Karte die Aufnahmeformalitäten sowie die Abrechnung der erbrachten Leistungen.

Der Patient sollte die Klinik-Card Karte vorlegen, wenn er zu einer medizinisch notwendigen Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen wird. Er kann sich damit im Krankenhaus als Privatpatient ausweisen. Zudem gibt die Klinik-Card Aufschluss über den Versicherungsschutz des Patienten im Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen (z.B. Pflegesätze und Fallpauschalen) und der Unterbringung (Ein- oder Zweitbettzimmer) sowie der Verpflegung. Krankenhäuser können in der Regel über die Karte diese Kosten direkt mit der Versicherung des Patienten abrechnen.

Über die Kosten der ärztlichen Behandlung erhalten Sie jedoch wie gewohnt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen müssen. Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt sendet der Versicherer der Klinik häufig eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung zu. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer keine Vorzahlungen leisten.

Ein Versicherungsunternehmen hat das Recht, in Ausnahmefällen eine Klinik-Card zu verweigern. Dies kann beispielsweise bei einem Ausschluss von bestimmten Leistungen oder einem Zahlungsverzug der Fall sein.

 

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung
Diese Daten sind auf der Card für Privatversicherte gespeichert
Name und Unternehmensnummer des Anbieters
Name und Geburtsdatum des Versicherten
Adresse
Versicherungsnummer
Ausgabe- und Gültigkeitsdatum der Karte
Versicherte Krankenhausleistungen (z. B. Einbettzimmer)
Information, ob im Standard- oder Basistarif versichert

 

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