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Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie
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Warum Kunden weiterhin fürs Zahlen zahlen

München, 15.02.2018 | 10:34 | rkr

Gebühren für gängige Zahlungsmittel sind in Deutschland mittlerweile gesetzlich verboten. An der Umsetzung aber hapert es noch. Vielerorts werden die Gebühren trotz neuer Gesetzeslage weiterhin erhoben.

Online Shopping
Für manche Zahlungsmittel fallen nach wie vor Gebühren an - nicht nur beim Online-Shopping.
Rund um die Uhr einkaufen und jederzeit Preise vergleichen können, das gehört für viele sicher zu den großen Segnungen des Internets. Dumm nur, wenn es am Ende nochmal teurer wird, weil der Anbieter eine Gebühr für den Bezahlvorgang verlangt. Solche Gebühren für bargeldlose Zahlungen waren bislang nicht nur bei Online-Shops verbreitet. Auch Taxifahrer erhoben sie zuweilen – etwa für die Zahlung mit Kreditkarte. Die neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU sollte damit im Januar nun aufräumen. Seither sind Gebühren für „besonders gängige“ Zahlungsmittel hierzulande gesetzlich untersagt. Eigentlich.

In den vergangenen Wochen häuften sich die Berichte, dass Verbraucher vielerorts weiterhin für das Bezahlen zur Kasse gebeten werden. Wenn Sie in nächster Zeit trotz Gesetzesänderung mal wieder für das Bezahlen zahlen, dann könnte das einen der folgenden Gründe haben:

Nicht jede Kreditkarte ist besonders gängig
Als besonders gängige Zahlungsmittel gelten nach dem neuen Gesetz neben der Girocard und SEPA-Überweisungen auch die Kreditkarten von Visa und Mastercard. Wer hingegen etwa mit einer Karte von American Express bezahlen möchte, muss weiterhin mit Gebühren rechnen, wenn der Anbieter diese verlangt. So sieht es unter anderem das Fachmagazin t3n.

Unklare Lage bei Bezahldiensten
Ob Zahlungen mit Paypal oder anderen Bezahldiensten kostenlos sein müssen, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Wie t3n berichtet, hat Paypal aus diesem Grund im Januar bereits seine Geschäftsbedingungen geändert und untersagt einem Großteil der Händler mittlerweile von sich aus, Gebühren für seine Dienste zu erheben. Nur wenige Unternehmen erheben daher noch Gebühren für Paypal-Zahlungen, darunter zum Beispiel die Deutsche Bahn.

Abweichende Landesgesetze
Wenn mancherorts noch immer Gebühren für bestimmte Zahlungsmittel verlangt werden, so kann das auch an den Behörden liegen. Wie etwa die Süddeutsche in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat der Berliner Senat die Taxifahrer in Berlin und Potsdam sogar schriftlich dazu aufgefordert, weiterhin Gebühren für Kreditkartenzahlungen einzutreiben. Dem Bericht zufolge prüfen aktuell sowohl die Wettbewerbs- als auch die Verbraucherzentrale, ob sie dagegen vor Gericht ziehen wollen.

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