Überziehbare Prepaid-Kreditkarten: Verbraucherzentrale mahnt Banken ab
| bme

Trotz Prepaid-Kreditkarte ins Minus: Verbraucherzentrale mahnt mehrere Banken erfolgreich ab.
Die abgemahnte PSD Rhein Ruhr eG nutzt das von der genossenschaftlich organisierten PSD-Bankengruppe vorgesehene Regelwerk - aus diesem Grund ist die Abmahnung für alle deutschen PSD-Genossenschaftsbanken relevant, die eine Prepaid-Kreditkarte anbieten. Die PSD-Gruppe teilte mit, bei den entsprechenden Kreditkarten bis auf weiteres auf die Bezeichnung „Prepaid“ verzichten zu wollen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind Klauseln unwirksam, wenn sie eine Überziehung bei einer Prepaid-Kreditkarte ermöglichen. Banken hätten daher keinen Anspruch auf etwaige Zinserträge oder andere Gebühren, die in diesen Fällen normalerweise vom Kreditkarteninhaber gezahlt werden müssten. Da eine Überziehung einem Darlehen gleichkommt, müsste dies bei Minderjährigen zudem gerichtlich genehmigt werden.
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