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Kreditkarte: Höhere Sicherheitsprüfungen beim Onlineshopping

München, 17.11.2015 | 08:33 | asz

Seit dem 5. November gelten für Onlineshops und deren Kunden strengere Sicherheitsprüfungen für den Kauf von Produkten per Kreditkarte und die Nutzung von Onlinebanking. Mit diesem Stichtag endete die sechsmonatige Übergangsfrist, die die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) den Online-Händlern zur Umsetzung der neuen Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI) eingeräumt hat. 

Sicherheit beim Onlineshopping mit Kreditkarte
Online-Shopping per Kreditkarte ist dank der MaSI-Regelung seit Anfang November für Verbraucher sicherer.
Wichtigster Aspekt der neuen Anforderungen ist es dabei, den Kreditkarten-Missbrauch durch Betrüger einzudämmen und das kartenbasierte Bezahlen für Verbraucher sicherer zu gestalten: Bisher war es für den Kauf per Kreditkarte lediglich notwendig, Kartennummer, Prüfziffer und das Ablaufdatum einzugeben – Informationen, die auf der Karte selbst stehen und einen Kreditkartenbetrug daher leicht ermöglichen, wenn die Karte beispielsweise durch Diebstahl oder Verlust in fremde Hände gerät. 

Künftig sollen Zahlungsvorgänge per Karte erst gestartet werden, wenn der Inhaber der Kreditkarte sich über zwei von drei Identifikationsmethoden aus den Bereichen Wissen, Besitz oder Eigenschaft ausgewiesen hat. Zur Identifikation über den Bereich Wissen gehört beispielsweise die Abfrage von Passwörtern, PINs oder Codes. Die Kategorie Eigenschaft wird über die persönliche Einzigartigkeit des Kreditkarteninhabers, wie einem Fingerabdruck oder Netzhautscan, abgewickelt. Muss der Karteninhaber sich über ein Besitzmerkmal ausweisen, erhält er beispielsweise eine mobile TAN auf sein Smartphone, die beim Bezahlvorgang eingegeben werden muss.  

Änderung betrifft Kreditkarten-Zahlungen ab 30 Euro

Die Änderungen der Identitätsprüfung betreffen jedoch nicht nur Bezahlvorgänge im Internet, sondern auch Lastschriftverfahren sowie Überweisungen, etwa über Giro- oder Postpay. Zudem greifen die neuen Regelungen bei Sofortüberweisungen sowie Onlinebezahlungen ab einem Kaufpreis von 30 Euro und Transaktionen über den Bezahlanbieter Paydirekt.

Für Kunden, die Onlineeinkäufe über den Bezahldienstleister PayPal abwickeln, wird sich künftig zunächst nichts ändern. Da PayPal eine luxemburgische Banklizenz hat, wird das Unternehmen nicht von der BaFin kontrolliert und muss sich daher auch nicht an die neue MaSI-Richtlinie halten. BaFin-Sprecher Oliver Struck weist laut einem Onlinebericht des Magazins Stern darauf hin, dass die aktuelle Form der MaSI-Richtlinien Teil europäischer Regularien ist. Da diese laut Struck spätestens 2016 ausgeweitet werden sollen, werden sich künftig auch Drittanbieter wie PayPal an das Regelwerk halten müssen. 

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