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Drei Tipps Wie sich Verbraucher vor Kreditkartenbetrug schützen
| fbr
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Eine unbekannte Abbuchung auf dem Kreditkartenkonto und das hart verdiente Geld ist vorerst weg. Handelt man nicht fahrlässig, kommt zwar meist die Bank für den Schaden auf. Ist dieser Worst Case aber erst einmal eingetreten, ist der Ärger dennoch groß. Und es bleibt das ungute Gefühl, dass das eigene Konto nicht sicher ist. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Kreditkarten-Inhaber die folgenden drei Sicherheitstipps befolgen.
Drei Tipps: So schützen sich Verbraucher vor Kreditkartenbetrug. Foto: Peter Dazeley / Getty Images
1. Vorsichtig mit den eigenen Daten umgehen
Wer beim Umgang mit seinen Daten nicht aufpasst, der öffnet das Tor für Betrüger. Das gilt besonders für so einen sensiblen Bereich wie die Kreditkarten-Daten. Und zwar ganz egal, ob die Zahlung in einem Online-Shop oder offline im Supermarkt stattfindet.
Wollen Verbraucher bei einem Online-Händler einkaufen, sollten sie zur eigenen Sicherheit auf folgende Sicherheitsmerkmale achten:
Eine verschlüsselte Datenübertragung, zu erkennen am grünen Vorhängeschloss im Browser links neben der Adresszeile und dem „https://“ an deren Anfang.
Auf Sicherheitssiegel, die eine datensichere Bezahlung anzeigen.
Auf das 3D-Secure-Verfahren, mit dem Kreditkarteninhaber elektronische Zahlungen nicht nur mit ihren Kreditkartendaten, sondern zusätzlich mit einem Passwort, einer TAN oder einem Fingerabdruck autorisieren müssen.
Finden Verbraucher all diese Merkmale auf einer Webseite, dann ist der Bezahlvorgang durch die Eingabe der Kreditkartendaten sicher. Hat ein Online-Händler diese Sicherheitselemente nicht in seinen Shop eingebunden, sollten Verbraucher lieber auf einen Kauf verzichten. Das gilt auch, wenn das Angebot sehr verlockend ist.
Aufpassen müssen Kreditkarteninhaber aber nicht nur im Internet. Auch offline wird laxes Verhalten schnell bestraft. Ganz entscheidend ist es zum Beispiel, wichtige sicherheitsrelevante Daten nie am selben Ort wie die Kreditkarte aufzubewahren. So sollten Kreditkartenbesitzer zum Beispiel die vierstellige Sicherheits-PIN niemals zusammen mit der Kreditkarte im Portemonnaie ablegen oder diesen gar auf die Karte schreiben. Damit haben nicht nur Betrüger leichtes Spiel – Verbraucher handeln dadurch auch fahrlässig. Das hat im schlimmsten Fall zur Folge, dass sie für eventuelle Schäden selbst haften müssen. Zudem gilt: Im Internet nie die persönliche Geheimzahl eingeben. Denn die PIN brauchen Karteninhaber ausschließlich offline, um Bargeld abzuheben oder in Geschäften und Restaurants zu bezahlen.
Ausgewählte Sicherheitsmerkmale einer Kreditkarte
Card Validation Code (CVC):
Der CVC ist ein Sicherheitscode auf Kreditkarten – die drei- oder vierstellige Prüfnummer ist in der Regel auf der Rückseite der Karte aufgedruckt.
PIN:
Die persönliche Geheimzahl ist notwendig, um an Automaten Bargeld abzuheben oder in Geschäften zu bezahlen. Wichtig: Den PIN nie am selben Ort wie die Kreditkarte aufbewahren. Am besten auswendig lernen.
Sicherheitschip:
Der Sicherheitschip oder EMV-Chip ist in Europa verpflichtend. Der Chip sichert die Karte sowohl beim Bezahlen an der Kasse als auch beim Abheben von Bargeld am Bankomat. Darüber hinaus erhöht er den Schutz vor Kartenduplikaten und Fälschungen.
UV-Sicherheit:
Viele Kreditkartenanbieter integrieren eine sogenannte UV-Sicherheit in ihre Karten. Unter ultraviolettem Licht sind dann bestimmte Elemente erkennbar.
Hologramm:
Das Hologramm des Kreditkartenunternehmens ist bei den meisten Kreditkarten auf deren Rückseite zu finden.
3D-Secure-Verfahren:
Inhaber von Kreditkarten bestätigen elektronische Zahlungen mit einem Passwort, einer TAN oder einem Fingerabdruck. Das dient der doppelten Absicherung, auch Zwei-Faktor-Authentisierung genannt.
Biometrische Methoden:
Manche Kreditkartenanbieter setzen mittlerweile zusätzlich auf biometrische Lösungen wie eine Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung, um eine Zahlung per Kreditkarte freizugeben.
2. Nicht auf Phishing-Mails reinfallen
Immer wieder gelingt es Betrügern, an fremde Kreditkartendaten zu kommen. Oft verwenden sie dazu die sogenannte Phishing-Methode: Bei dieser versuchen Datendiebe ihre Betrugsopfer mittels einer gefälschten E-Mail auf eine betrügerische Webseite zu locken. Dort sollen diese unter einem Vorwand ihre Kreditkartendaten eingeben. Im Anschluss greifen die Betrüger die Daten ab. Gängige Maschen sind dabei, dass eine Sicherheitsüberprüfung ansteht. Oft knüpfen solche Phishing-Mails auch an aktuelle Ereignisse an oder täuschen ein vermeintliches Gewinnspiel mit einem attraktiven Preis vor. Ein weiterer Dauerbrenner sind Mails, die vorgeben, ihre Daten seien veraltet. Verbunden mit der Aufforderung, diese sofort zu aktualisieren. Oft sind solche betrügerischen E-Mails und Webseiten daran zu erkennen, dass diese offensichtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler enthalten. Grundsätzlich sollten Kreditkarteninhaber nie auf E-Mails reagieren, die dazu auffordern, die Kreditkartendaten herauszurücken. Am besten löschen Sie solche Nachrichten direkt oder verschieben diese unbeantwortet in den Spam- oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
3. Kreditkarte nicht aus der Hand geben
Eine Zahlung per Kreditkarte ist schnell und komfortabel. Dabei sollten Verbraucher aber nicht leichtsinnig ihre Kreditkarte aus der Hand geben. Das gilt zum Beispiel bei der Bezahlung im Restaurant. Aber auch im Büro, im Hotelzimmer oder im Auto sollte die Karte nie unbeaufsichtigt herumliegen. Denn die Kartendaten samt CVC-Code lassen sich schnell abschreiben und mit missbräuchlicher Absicht verwenden. Daher sollten Kreditkarteninhaber auch immer die monatliche Abrechnung prüfen oder sich die Umsätze im Online-Banking ansehen. Bei vielen Anbietern erscheinen die Umsätze auch per Push-Nachricht sofort nach der Zahlung auf dem Smartphone. Diese Funktion schützt Verbraucher zusätzlich vor unerlaubten Belastungen ihres Kreditkartenkontos.
CHECK24 Tipp: Wer haftet im Schadenfall
Jeder Kreditkarten-Inhaber ist verpflichtet, einen Schaden oder den Kartenverlust unverzüglich bei seiner Bank zu melden. Dann haftet bei einem Betrugsfall die Bank, die die Kreditkarte ausgegeben hat. Selten müssen die Karteninhaber selbst für den Schaden aufkommen. Wenn, dann kommt die sogenannte Teilhaftung nur unter folgenden Voraussetzungen infrage:
• Diebstahl der Kreditkarte
• Verlust der Kreditkarte
• sonstiges Abhandenkommen
Tritt der Kartenmissbrauch bis zur Meldung des Kartenverlusts auf, dann kann es passieren, dass der Karteninhaber maximal 50 Euro des Schadens aus eigener Tasche bezahlen muss. Ab dem Moment, an dem die Karte gesperrt ist, liegt die volle Haftung für Betrugsschäden bei der Bank.