Neues Gesetz kommt Verbrauchern zugute Bezahlen mit Kreditkarte wird günstiger
| lsc

Ab 2018 müssen Verbraucher kein Entgelt mehr bezahlen, wenn sie mit Visa- oder Mastercard-Kreditkarten bezahlen.
Dass Händler in vielen Fällen bald keine sogenannten kostendeckenden Aufschläge mehr verlangen dürfen, ist in einem neuen Gesetz geregelt. Das Bundeskabinett hat es gestern verabschiedet. Konkret handelt es sich um die Umsetzung der Zweiten Zahlungdiensterichtlinie (PSD2) der Europäischen Union in nationales Recht. Sie verbietet europaweit das Erheben von gesonderten Entgelten für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Laut Bundesfinanzministerium gilt dies sowohl für Online-Zahlungen als auch an der Ladentheke. Bei den Kartenzahlungen gibt es allerdings eine Einschränkung: Der Wegfall der Extragebühr gilt nur für besonders verbreitete Karten. In Deutschland sind das vor allem Kreditkarten von Mastercard und Visa, also von solchen Kreditkartengesellschaften, die dem Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren angehören. Nur sie sind von der neuen Regelung betroffen – nicht so hingegen Dinners Club und American Express.
Das verbessert sich: Drei konkrete Beispiele
Flugtickets werden günstigerWer Flüge gern im Internet bucht und sie mit seiner Kreditkarte bezahlt, wird sich künftig nicht mehr über Zusatzgebühren ärgern müssen. Per Gesetz sind Airlines und Flugvermittler zwar schon heute dazu verpflichtet, zumindest ein gängiges Bezahlverfahren kostenlos anzubieten. Häufig handelt es sich dabei aber um die Kreditkarte eines Anbieters, die nur die wenigsten besitzen. Für Zahlungen mit allen anderen Kreditkarten verlangen sie Gebühren. Ab nächstem Jahr dürfen sie das nicht mehr.
Gesetz senkt Kosten fürs Bahnfahren
Da die Deutsche Bank zurzeit Extragebühren verrechnet, wenn Kunden ihr Ticket mit der Kreditkarte bezahlen wollen, werden auch diese Kosten ab dem nächsten Jahr entfallen. Zumindest für Kartenzahler könnte Bahnfahren damit künftig günstiger werden.
Keine Extra-Gebühr für Veranstaltungstickets mehr
Häufig verlangen Ticket-Shops neben der Gebühr für das Bereitstellen des Tickets auch ein Entgelt für Zahlungen mit Kreditkarte. Tritt das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft, entfallen sie.
Die neue Verordnung sieht allerdings nicht nur den Wegfall dieser Entgelte vor, sondern auch die sogenannte „starke Authentifizierung“ bei Zahlungen mit Kreditkarte im Internet.
Im Betrugsfall geringere Haftungsgrenze für Verbraucher
Ebenfalls im neuen Gesetz verankert, ist die Regelung, dass Verbraucher bei nicht autorisierten Zahlungen nur noch mit 50 Euro – statt wie bisher mit 150 Euro – haften. Das gilt natürlich nur dann, wenn Verbraucher nicht grob fahrlässig gehandelt oder absichtlich betrogen haben. Ob das der Fall war, muss in Zukunft der Zahlungsdienstleister mittels unterstützender Beweismittel nachweisen.Weitere Nachrichten über Konto-Kredit
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