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- » Wegen Coronavirus: Pandemie-Geschädigte können Kredit-Rückzahlungen aussetzen
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Wer finanzielle Einbußen wegen dem Coronavirus hat, kann seine Kredittilgung bis Ende Juni aussetzen.
Eine Stundung bedeutet das Aufschieben von fälligen Zahlungen. Für einen kurzen Zeitraum dürfen Kreditnehmer Tilgungsleistungen aussetzen. Dadurch verlängert sich allerdings die Kreditlaufzeit und es können sogenannte Stundungszinsen anfallen. Ob letzteres auch für die Stundung von Verbraucherkrediten für Corona-Geschädigte gilt, ist noch offen.
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