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Der Bund hat das sogenannte Scoringverfahren, mit dessen Hilfe Banken die Bonität von Verbrauchern ermitteln, bevor sie einen Kredit bewilligen, als unzureichend kritisiert. Das geht aus einer am Montag vorgestellten Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) und den Bundesministerien für Verbraucherschutz und Justiz hervor. Demnach weist das Verfahren massive Mängel auf - insbesondere müsse es künftig transparenter werden.
Laut der aktuellen Studie des Bundes gibt es beim Kreditscoring großen Verbesserungsbedarf.
Die Studien-Autoren untersuchten dabei besonders, inwieweit die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes aus dem Jahr 2009 mittlerweile greift - diese sollte unter anderem die Verbraucherrechte bei Scoringverfahren stärken. Zudem umfasste die Reform neue Regelungen, auf welche Datenquellen die Auskunfteien wie etwa die Schufa für ihre Bonitätsscores zurückgreifen dürfen. Der Erhebung zufolge haben die Auskunfteien diese Regelungen weitgehend umgesetzt - es gebe jedoch weiterhin große Defizite bezüglich der Verbraucherrechte bei den Kreditscorings. Ein Großteil der Verbraucher wisse demnach nicht, dass sie einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft einholen und so die bei einer Auskunftei über sie gespeicherten Daten einsehen können.
Zudem seien die Inhalte der Selbstauskünfte oftmals missverständlich und für Verbraucher nicht nachvollziehbar. Ulrich Kleber, parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, sagte dem Handelsblatt zufolge, dass es nicht tragbar sei, dass Verbraucher zu Unrecht keinen Kredit erhalten, eine Wohnung nicht anmieten oder im Versandhandel nicht auf Rechnung bestellen können. Als Konsequenz auf die Studie wollen das Justiz- und Innenministerium mit Branchenvertretern über Quellen und Datenarten verhandeln, anhand derer Kreditscorings festgelegt werden dürfen.
Der Bankenfachverband zog indes ein ausschließlich positives Fazit aus den Ergebnissen der Studie. In einer öffentlichen Erklärung sagte Geschäftsführer Peter Wacket, dass die Bestandteile des Kreditscorings für Verbraucher bereits jetzt transparent seien. Verbraucher könnten zudem jederzeit erfahren, welche Daten bei Banken oder Auskunfteien über sie gespeichert seien.