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Kredit Lexikon

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Legitimationsprüfung

Bei einer Legitimationsprüfung wird die Identität einer Person im Rahmen des Geldwäschegesetzes überprüft. Dies ist ein steuerrechtlicher Verwaltungsvorgang, den Kreditinstitute durchführen müssen. Die Überprüfung findet unter anderem bei der Eröffnung von Schließfächern, Depots oder Konten sowie bei der Beantragung einer Kreditkarte oder eines Kredits Anwendung. Für die Legitimationsprüfung werden in erster Linie gültige Personalausweise oder Reisepässe mit einer Meldebestätigung akzeptiert.

Für die Legitimationsprüfung werden der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie die Wohnanschrift der betreffenden Person benötigt. Das jeweilige Ausweisdokument muss gültig sein, abgelaufene Ausweisdokumente werden nicht akzeptiert. In der Regel wird die Prüfung durch das jeweilige Kreditinstitut durchgeführt. Wird aber beispielsweise ein Konto online eröffnet oder ein Kredit über das Internet beantragt, wird die Legitimationsprüfung von der Deutschen Post durchgeführt - das wird als Postident-Verfahren bezeichnet. Bei dem Verfahren legt die Person den Ausweis einem Mitarbeiter der Post vor, der die Identität bestätigt. Das Ergebnis wird anschließend auf dem Postweg an das Institut weitergeleitet.

Die Legitimationsprüfung ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, die, wie etwa Kreditinstitute, Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) sind. Das GwG schreibt vor, dass die Gelder nicht aus terroristischen oder kriminellen Handlungen bzw. Institutionen stammen dürfen. In § 154 der Abgabeordnung (AO) schreibt vor, dass ein Bankkonto nicht auf den Namen einer nicht existierenden Person eröffnet werden darf. Durch die Legitimationsprüfung soll das verhindert werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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