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Während der Abschluss eines Finanzproduktes über das Internet bisher unweigerlich mit dem Gang zu einer Postfiliale verbunden war, können CHECK24-Kunden das gesetzlich vorgeschriebene Identifikationsverfahren ab sofort bei vielen Banken auch bequem von zu Hause aus durchführen. Der Schlüssel zur neuen Bequemlichkeit heißt in diesem Fall Videoident und ist über unser Vergleichsportal beim Abschluss von Krediten, Girokonten, Tages- und Festgeldanlagen sowie bei der Beantragung von Kreditkarten bei verschiedenen CHECK24-Partnerbanken möglich.
Wir haben für Sie eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt und erklären, wie Sie ihr Wunschprodukt künftig nicht nur online vergleichen und beantragen können, sondern sich durch Videoident zudem den Gang zur Postfiliale sparen können.
Hintergrund:
Schließt ein Kunde ein Finanzprodukt bei einer Bank ab, ist das jeweilige Institut aufgrund des Geldwäschegesetzes dazu verpflichtet, die Identität ihres neuen Kunden zu prüfen. Da sich Kunde und Berater bei Geschäften in einer Filialbank üblicherweise persönlich begegnen, ist die Identifikation des Kunden hier unkompliziert. Anders verhält es sich indes, wenn ein Verbraucher ein Finanzprodukt über das Internet bei einem Vergleichsportal oder die Homepage der Bank beantragt: In dieser Situation kommt es während der gesamten Geschäftsbeziehung üblicherweise gar nicht zum persönlichen Aufeinandertreffen von Kunden und Bankmitarbeiter. Mit der notwendigen Identifikation des Neukunden beauftragt das Institut in diesem Fall daher üblicherweise ein anderes Unternehmen als „Mittelsmann“. Bislang war es hierfür in Deutschland üblich, die Kundenidentifikation über das sogenannte Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post durchzuführen. Seit kurzem besteht bei ausgesuchten Banken zudem die Möglichkeit zum sogenannten Videoident mittels Video-Telefonie.
Vorteil:
Dank des Videoident-Verfahrens sind Verbraucher nicht mehr von den üblichen Öffnungszeiten der Post abhängig: Die Personenidentifikation über das Internet ist bei CHECK24 zwischen Montag und Sonntag von 7 bis 22 Uhr über unseren geprüften Partner möglich. Anders als beim Postident-Verfahren ist der Versand der Vertragsunterlagen bei diesem Verfahren zudem nicht mehr an die Identifikation des Kunden gekoppelt: Der Bankantrag und die zusätzlich geforderten Unterlagen werden beim Videoident zwar auch postalisch an das Institut gesendet – hierfür muss künftig jedoch keine Postfiliale mehr aufgesucht werden.
Nachdem Sie ein beliebiges Finanzprodukt über die verschiedenen kostenlosen CHECK24-Vergleichsrechner bei einer Bank beantragt haben und Ihr Antrag von einer unserer Partnerbanken angenommen wurde, informiert Sie Ihr persönlicher Kundenberater darüber, ob das gewählte Institut bereits das Videoident-Verfahren anbietet.
WebID Solutions GmbH: Online-Identifikation einfach und sicher, bestätigt vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) von Thomas Fuerst.
Voraussetzung:
Um die Legitimation online durchzuführen, müssen Sie über ein internetfähiges Endgerät mit Mikrofon und Webcam, beispielsweise ein Smartphone oder Tablet, einen Laptop oder einen Computer verfügen.
Sie können das Videotelefonat ganz einfach direkt über den Browser (WebRTC) per Klick auf den Button "verbinden" starten. Möglich ist dies z.B. über
Die Abkürzung WebRTC steht für "Web Real Time Communication". Damit ist die Kommunikation in Echtzeit über Ihren Browser möglich. WebRTC gilt dank der Verschlüsselung mittels DTLS-SRTC-Protokoll als extrem sicher. WebRTC ermöglicht die Kommunikation per Video ohne zusätzliche Software. Damit bietet sie die ideale Voraussetzung, um schnell und sicher per Video zu kommunizieren. Besonders schnell und unkompliziert verläuft die Online- Legitimation anschließend, wenn Sie zudem auf eine helle und ruhige Umgebung achten.
Zudem benötigen Sie – wie beim klassischen Identifikationsverfahren in der Postfiliale oder der Bank – einen gültigen Lichtbildausweis, also Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Ja. Das Unternehmen, das für CHECK24 und seine Partnerbanken die Fernidentifikation durchführt, ist für diese Tätigkeit sowohl durch die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) als auch durch das Bundesfinanzministerium (BMF) geprüft. CHECK24 selbst erhält zu keinem Zeitpunkt Einsicht in die Informationen, die während der Personenlegitimation gespeichert wurden.
Die Personenlegitimation wird über das Internet in der Regel deutlich schneller durchgeführt, als in einer Post-Filiale und kann sowohl von zu Hause aus, als auch von unterwegs erledigt werden. Üblicherweise dauert die Fernidentifikation über das Internet maximal fünf Minuten.
Achtung: Wird ein Finanzprodukt gemeinsam mit einem zweiten Verbraucher beantragt, müssen beide Antragssteller sich separat über das Internet oder in einer Postfiliale identifizieren.
Nein. Genau wie beim Postident-Verfahren kommen auf den Kunden bei der Durchführung der Personenidentifikation über das Internet keinerlei Kosten zu.
Nein. Da die Kundenidentifikation bereits über das Internet durchgeführt und an die Bank weitergeleitet wurde, müssen die Bankunterlagen nicht mehr direkt bei einem Postmitarbeiter abgegeben werden. Dadurch sind Kunden, die Personenidentifikation über das Internet durchführen auch beim Absenden ihrer Unterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Bank.