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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat drei Banken mit Bußgeldern in Höhe von jeweils 10.000 Euro belegt. Medienberichten zufolge begründete eine Sprecherin der Behörde den Schritt mit fehlerhaften, nicht ausgefertigten oder zu spät übermittelten Beratungsprotokollen. Welche Institute abgestraft wurden, darf die BaFin nach eigener Aussage nicht veröffentlichen.
Drei Banken müssen Bußgelder an die BaFin zahlen, weil sie Kunden falsch beraten haben.
Aufgrund mangelhafter Beratungsprotokolle hatte die BaFin im vergangenen Jahr 29 Verfahren gegen Banken eingeleitet. Derzeit liefen noch 21 Verfahren, fünf seien bereits eingestellt worden, sagte die Sprecherin. Die Bußgelder betragen maximal 50.000 Euro. Kann der Verstoß auf fahrlässiges Handeln zurückgeführt werden, sinkt die Strafzahlung auf zunächst 25.000 Euro, und dann auf 12.500 Euro. Die Banken müssten allerdings nachweisen, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben.
Die Protokolle waren zu Beginn des Jahres 2010 eingeführt worden und sollen Kunden schützen. Kreditinstitute müssen dieses nach jedem Beratungsgespräch zu Wertpapieren ausfüllen und dem Kunden aushändigen. Dieser muss mithilfe des Dokuments nachvollziehen können, ob die Bank seine Wünsche korrekt erfasst hat. Zudem müssen wesentliche Inhalte des Anlagegesprächs dokumentiert sein – die persönliche und finanzielle Situation, die Anlageziele und das Vorwissen des Kunden. Der Berater muss darlegen, warum er bestimmte Produkte empfiehlt und welche Risiken damit verbunden sind. Auch die Höhe anfallender Gebühren und die Provision der Bank müssen vermerkt werden.
Die BaFin führt seit November 2012 ein Register, in dem Daten zu allen Bankberatern gespeichert werden – darunter auch Beschwerden von Kunden. Häufen sich diese, kann die Finanzaufsicht die Bank und den Mitarbeiter verwarnen, Änderungen anordnen und Strafen verhängen. Herbert Jütten, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, ist sich hingegen sicher, dass die Mehrheit der Banken die gesetzlichen Protokollvorschriften einhalten. Der Süddeutschen Zeitung sagte er, die Finanzaufsicht überprüfe die 2.100 deutschen Kreditinstitute jedes Jahr. Dabei achte sie vor allem auf die Beratungsprotokolle. Vor diesem Hintergrund seien 29 mögliche Verstöße eine geringe Anzahl. würden die Banken die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, wäre die Zahl ungleich höher, sagte Jütten.