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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Welche Unterlagen für die Kfz-Zulassung notwendig sind, hängt maßgeblich vom Zulassungsvorgang ab. Denn die Zulassung von Fahrzeugen umfasst unter anderem:
Der häufigste Fall ist die Kfz-Zulassung eines Gebrauchtwagens.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
Zusätzlich werden eventuell diese Unterlagen benötigt:
Bei Firmen |
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre) - Gewerbeanmeldung - Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer) |
Bei Vereinen |
- Vereinsregisterauszug - Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Vorstand) |
Bei Zulassungsservice /Vertretung |
- Vollmacht für die Kfz-Zulassung - Ausweis der ausführenden Person |
Für die Erstzulassung eines Neuwagens sind diese Unterlagen erforderlich:
Zusätzlich werden eventuell diese Unterlagen benötigt:
Bei Firmen |
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre) - Gewerbeanmeldung - Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer) |
Bei Vereinen |
- Vereinsregisterauszug - Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Vorstand) |
Bei Zulassungsservice /Vertretung |
- Vollmacht für die Kfz-Zulassung - Ausweis der ausführenden Person |
Möchten Sie ein abgemeldetes Fahrzeug anmelden, ist das eine Wiederzulassung.
Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:
Zusätzlich werden eventuell diese Unterlagen benötigt:
Bei Firmen |
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre) - Gewerbeanmeldung - Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer) |
Bei Vereinen |
- Vereinsregisterauszug - Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Vorstand) |
Bei Zulassungsservice /Vertretung |
- Vollmacht für die Kfz-Zulassung - Ausweis der ausführenden Person |
Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges ist an Unterlagen lediglich notwendig:
Außerdem werden die Kfz-Kennzeichen benötigt, da sie entwertet werden. Dafür werden die beiden Plaketten – die TÜV-Plakette und die Zulassungsplakette – abgekratzt.
Die entwerteten Kennzeichen-Schilder können Sie entweder als Andenken mit nach Hause nehmen oder fachgerecht als Metallschrott entsorgen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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