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Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Unterlagen Kfz-Zulassung

Das Wichtigste in Kürze

  • An Unterlagen für die Kfz-Zulassung benötigen Sie Ihren Ausweis und die Fahrzeugpapiere.
  • Das Auto muss versichert sein. Der Nachweis ist die eVB-Nummer.
  • Für die Kfz-Steuer muss ein SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden.
  • Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens ist ein gültiger HU-Bericht wichtig.

Welche Unterlagen Sie für die Kfz-Zulassung benötigen - Checkliste

Welche Unterlagen für die Kfz-Zulassung notwendig sind, hängt maßgeblich vom Zulassungsvorgang ab. Denn die Zulassung von Fahrzeugen umfasst unter anderem:

Checkliste Unterlagen für die Kfz-Zulassung

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Unterlagen Zulassung Gebrauchtwagen

Der häufigste Fall ist die Kfz-Zulassung eines Gebrauchtwagens.

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht).
  • Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer → Hier können Sie die Kfz-Steuer berechnen
  • Kfz-Kennzeichen – wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden

Zusätzlich werden eventuell diese Unterlagen benötigt:

Bei Firmen - Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer)
Bei Vereinen - Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Vorstand)
Bei Zulassungsservice /Vertretung - Vollmacht für die Kfz-Zulassung
- Ausweis der ausführenden Person

 

Unterlagen Zulassung Neuwagen

Für die Erstzulassung eines Neuwagens sind diese Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis der Typengenehmigung – durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC, Einzelgutachten oder Datenbestätigung durch Hersteller
  • Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Zusätzlich werden eventuell diese Unterlagen benötigt:

Bei Firmen - Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer)
Bei Vereinen - Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Vorstand)
Bei Zulassungsservice /Vertretung - Vollmacht für die Kfz-Zulassung
- Ausweis der ausführenden Person

Unterlagen bei Kfz-Wiederzulassung

Möchten Sie ein abgemeldetes Fahrzeug anmelden, ist das eine Wiederzulassung.

Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht).
  • Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kfz-Kennzeichen – wenn die Kennung bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde

Zusätzlich werden eventuell diese Unterlagen benötigt:

Bei Firmen - Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer)
Bei Vereinen - Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Vorstand)
Bei Zulassungsservice /Vertretung - Vollmacht für die Kfz-Zulassung
- Ausweis der ausführenden Person

Unterlagen bei Kfz-Abmeldung

Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges ist an Unterlagen lediglich notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Außerdem werden die Kfz-Kennzeichen benötigt, da sie entwertet werden. Dafür werden die beiden Plaketten – die TÜV-Plakette und die Zulassungsplakette – abgekratzt.

Die entwerteten Kennzeichen-Schilder können Sie entweder als Andenken mit nach Hause nehmen oder fachgerecht als Metallschrott entsorgen.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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