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Kfz-Versicherer belohnen in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko jedes volle Versicherungsjahr ohne Schaden. Die schadenfreie Zeit wird über die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) abgebildet.
Durch jeweils zugeordnete Schadenfreiheitsrabatte (SF-Rabatte) reduziert sich Ihr zu zahlender Beitragssatz zur Kfz-Versicherung.
Jeder SF-Klasse (Kfz-Haftpflicht von 1 bis 25, Kfz-Vollkasko von 1 bis 35, dazu jeweils vier Sonderklassen) ist jeweils ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet. Die Einteilung legt jede Gesellschaft für sich fest. Dabei kann mehreren Schadenfreiheitsklassen die gleiche Rabattstufe zugeordnet sein.
Die Rabattstruktur steht in den Versicherungsbedingungen des Kfz-Versicherers.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen exemplarischen Überblick über die Schadenfreiheitsklassen und Schadenfreiheitsrabatte.
SF-Klasse |
Beitragssatz (%) |
---|---|
SF 31 bis SF 35/36 |
20 % |
SF 26 bis SF 30 |
25 % |
SF 22 bis SF 25 |
30 % |
SF 16 bis SF 21 |
35 % |
SF 12 bis SF 15 |
40 % |
SF 9 bis SF 11 |
45 % |
SF 7 und SF 8 |
50 % |
SF 5 und SF 6 |
55 % |
SF 4 |
60 % |
SF 3 |
70 % |
SF 2 |
85 % |
SF 1 |
100 % |
SF ½ (Fahranfänger) |
bis 140 % |
SF 0 (Erstversicherung mit Fahrpraxis/BF17/Zweitwagen |
bis 230 % |
SF M (nach Schäden in den ersten Jahren) |
bis 245 % |
Nach einem regulierten Schaden werden Sie vom Kfz-Versicherer im kommenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse anhand der geltenden Tabelle zurückgestuft. Sinkt dadurch auch der Schadenfreiheitsrabatt, wird es teurer.
Eine Rückstufung können Sie vermeiden, indem Sie Ihrem Kfz-Versicherer die Ausgaben zurückerstatten (das sogenannte Schadenrückkaufrecht nutzen).
Mit einem Rabattretter oder Rabattschutz können Sie außerdem Ihre Rabatte erhalten.
Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung und wechseln zu einem anderen Anbieter, sollten Sie darauf achten, dass die gewährten Schadenfreiheitsrabatte mindestens den bisherigen entsprechen. Die Einstufung in eine bestimmte SF-Klasse muss dabei nicht unbedingt übereinstimmen.
Es lohnt sich auch, einen Versicherer mit fairer Rückstufung zu wählen. Nach einem Schaden steigt so der Beitrag weniger stark an als bei einem Tarif mit harter Rückstufung.
*SF-Klasse = Schadenfreiheitsklasse; Kfz-Haftpflichtversicherung = KH; Vollkaskoversicherung = VK; Beispielrechnung CHECK24 vom 10.11.2020
Auch wenn Sie eine längere Zeit kein Auto auf sich versichert hatten, berücksichtigen viele Gesellschaften bei einem neuen Versicherungsantrag Ihre bisher erreichten SF-Rabatte. Zur Sicherheit können Sie sich dies vor Versicherungsabschluss noch bestätigen lassen.
Ein Zweitfahrzeug (das gilt grundsätzlich für jedes weitere Fahrzeug) stuft eine Kfz-Versicherung immer in eine besonders günstige Sonder-Schadenfreiheitsklasse mit einem guten Schadenfreiheitsrabatt ein. Hier geht jedoch jeder Kfz-Versicherer anders vor. Daher können wir an dieser Stelle keine allgemeingültige Aussage treffen, welchen Schadenfreiheitsrabatt Ihr Zweitwagen konkret erhält.
Mehr zum Thema Kfz-Versicherung für Zweitwagen und zur Einstufung erfahren Sie hier.
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Autor: Michael Langenwalter
Der Motorjournalist ist Experte im Bereich der Kfz-Versicherung sowie Fachmann für Pkw-Neuheiten.