Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht's
Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schadenfreiheitsklasse kann in der Regel innerhalb der Familie übertragen werden.
- Man kann so viele schadenfreie Jahre übertragen, wie der Empfänger seit dem Führerscheinbesitz selbst hätte erreichen können.
- Für die Übertragung stellen Sie einen Antrag (Formular TB28) bei der Kfz-Versicherung.
- Das Auto aus Altersgründen nicht mehr gefahren wird oder abgegeben wird.
- Der Führerschein Klasse B (etwa aus Altersgründen oder aufgrund einer Erkrankung) abgegeben wird.
- Der Zweitwagen nicht mehr vorhanden ist bzw. an das Kind abgegeben wird (siehe Zweitwagenversicherung). In diesem Fall wird nur die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagen übertragen.
- Der Versicherungsnehmer verstorben ist. Angehörige (Erben) können dann unter Vorlage der Sterbeurkunde die Übertragung bei der Kfz-Versicherung beantragen.
Wann ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist sinnvoll, wenn Versicherungsnehmer diese nicht mehr benötigen. Das ist etwa der Fall, wenn:
Schadenfreiheitsklassen können von der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko übertragen werden. Da es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse gibt, ist hier eine Übertragung nicht möglich.
Info: Schadenfreiheitsrabatt
Übertragen werden können nur die Schadenfreiheitsklasse (die schadenfreien Jahre), nicht aber der Rabatt. Grund: Den konkreten Preisnachlass legt jeder Kfz-Versicherer selbst fest.
Formular Schadenfreiheitsklasse übertragen (TB28)
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse wird immer bei der Versicherung des „Besitzers” oder „Gebers” beantragt. Füllen Sie dazu unser kostenloses Antrags-Formular aus.
Hinweis: Einige Kfz-Versicherer bestehen auf die Verwendung Ihrer eigenen Formulare.
DownloadDiese Angaben und Unterlagen sind wichtig:
- Fahrzeug- und Vertragsdaten
- Verzichtserklärung des Gebers
- Führerschein des Empfängers (Kopie)
- Erläuterung des Verhältnisses von Geber und Empfänger
- Ort, Datum, Unterschriften beider Parteien
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Anleitung
-
Kfz-Versicherung kontaktieren
Fragen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob Sie dem Empfänger Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen dürfen. -
Übertragbare Jahre ermitteln
Klären Sie, seit wann der Empfänger den Führerschein hat und damit gleichzeitig, wie viele schadenfreie Jahre Sie übertragen können. -
Antrag stellen
Stellen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung einen Antrag auf Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Beide Parteien – Sie und der Empfänger – müssen unterschreiben. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem Fahrzeug- und Vertragsdaten wie die Versicherungsnummer sowie die Fahrgestellnummer. -
Übertragung
Genehmigt die Versicherungsgesellschaft den Antrag, kann sich der Empfänger Ihre schadenfreien Jahre anrechnen lassen. Die Schadenfreiheitsklasse kann nun auch zu einer anderen Kfz-Versicherung „mitgenommen” werden.
-
Sie (Geber) können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen, wie die übernehmende Person (Empfänger) seit ihrem Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können.
Beispiel: Wer die Pkw-Fahrerlaubnis (Führerschein) seit 5 Jahren hat, kann maximal die SF-Klasse 5 übernehmen. Eine Übertragung an Fahranfänger lohnt sich daher nicht.
Alle Informationen zur Fahranfänger-Versicherung finden Sie hier. -
Berechtigung
Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse muss zum Personenkreis gehören, für den der Versicherer eine Übertragung bewilligt. -
Fahrpraxis
Der Empfänger muss regelmäßig mit dem Auto gefahren sein, dessen Schadenfreiheitsklasse er übertragen bekommt. -
Führerschein
Der Empfänger hat einen Führerschein sowie Fahrpraxis. Die Anzahl der Jahre, die der Empfänger im Besitz eines Führerscheines ist, ist maßgeblich für die Höhe der übertragenen SF-Klassen. -
Antragsstellung
Der Antrag wurde korrekt und vollständig gestellt. -
Bewilligung
Die Kfz-Versicherung des Gebers stimmt dem Antrag auf Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zu und gibt die SF-Klasse für den Empfänger „frei”. - Ehepartner
- Lebenspartner
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
- Dies vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vertraglich vereinbart war.
- Die Kfz-Versicherung zustimmt, dass der Arbeitgeber die schadenfreien Jahre dem Arbeitnehmer überträgt.
-
Wie viele Schadenfreiheitsjahre kann ich übertragen?
-
Sie können so viele Schadenfreiheitsjahre übertragen, wie der Empfänger selbst hätten erreichen können, seit er oder sie den Führerschein hat.
-
Wie oft kann man Schadenfreiheitsklassen übertragen?
-
Ihre Schadenfreiheitsklassen können Sie nur einmal übertragen. Denn Sie geben alle SF-Klassen ab, Sie haben danach keine mehr. Wenn Sie allerdings weiterhin ein Auto auf sich versichert haben, bauen Sie mit den Jahren wieder neue Schadenfreiheitsklassen auf. Und diese können Sie dann auch wieder an jemanden übertragen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
An wen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden?
In der Regel ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie möglich:
Einige Kfz-Versicherer erlauben die Übertragung auch, wenn die Personen nicht verwandt sind sowie von juristischen Personen (Arbeitgeber).
Die folgende Liste der über CHECK24 abschließbaren Kfz-Versicherer zeigt, welche Personen Ihre Kfz-Versicherung für eine Übertragung der SF-Klasse vorsieht.
Kfz-Versicherer | Übertragung SF-Klasse von |
---|---|
ADAC Autoversicherung |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln - Arbeitgeber |
ADCURI |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft |
AdmiralDirekt | - Keine Übertragung möglich |
AXA easy | - Keine Übertragung möglich |
Barmenia |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder - Arbeitgeber |
Barmenia Direkt |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder - Arbeitgeber |
BavariaDirekt |
- Personen in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln - Juristische Person |
BGV / Badische |
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften - Schwiegereltern & Schwiegerkinder - Eltern, Kindern - Juristische Person |
Condor |
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Arbeitgeber |
CosmosDirekt |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln in häuslicher Gemeinschaft - Arbeitgeber / juristische Person |
DA Direkt |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern - Großeltern und Enkeln in häuslicher Gemeinschaft - Arbeitgeber |
DBV |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln |
DEVK |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln - Arbeitgeber |
Die Bayerische | - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner |
ERGO |
- Personen in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister - Firma |
Europa |
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft |
EUROPA-go | - Keine Übertragung möglich |
FRI:DAY |
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner - In häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner, Elternteil, Kind, Bruder, Schwester - Arbeitgeber |
Gothaer |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Verwandte ersten oder zweiten Grades - Schwiegereltern, Schwiegerkinder - Stiefeltern, Stiefkinder - Arbeitgeber |
GVV Direkt | - Dritte Personen |
HanseMerkur |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern - Kinder, Stiefkind, Adoptivkind, Schwiegerkind, Enkelkind - Geschwister - Arbeitgeber |
HDI | - Keine Übertragung möglich |
Inshared |
- Ehe-/Lebenspartner(in) - Vater / Mutter bzw. Schwiegervater / Schwiegermutter - Sohn /Tochter bzw. Schwiegersohn / Schwiegertochter - Großvater / Großmutter - Bruder / Schwester - Unternehmen / juristische Person Einschränkung: Empfänger muss an derselben Adresse wohnen wie der Geber |
Janitos |
- Ehe / Lebenspartner - Elternteil - Großelternteil - Tochter / Sohn - Schwester / Bruder - Tante / Onkel - Enkelkind - Nichte / Neffe - Schwiegerelternteil - Arbeitgeber |
KRAVAG |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern oder Kinder - Arbeitgeber |
Münchener Verein |
- In häuslicher Gemeinschaft lebender Partner - Elternteil - Kind - Schwester / Bruder - Arbeitgeber |
Neodigital | - Keine Übertragung möglich |
Nürnberger |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - In häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige - Juristische Person (Arbeitgeber) |
ÖSA |
- Ehepartner - Personen in häuslicher Gemeinschaft - Eltern und Kinder - Juristische Person |
Prokundo |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Geschwister - Arbeitgeber |
Signal Iduna | - Individuelle Prüfung |
Sparkassen Direkt |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Großeltern, Schwiegerelternteil, Schwiegerkind - Arbeitgeber |
Verti | - Nach Rücksprache |
VÖDAG | - Individuelle Prüfung |
WGV |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder - Geschwister, Großeltern und Enkel in häuslicher Gemeinschaft |
Frist: Wie lange kann ich meine Schadenfreiheitsklassen übertragen?
Läuft die Versicherung noch, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen jederzeit übertragen. Ist der Kfz-Versicherungsvertrag beendet, dann mindestens noch 6 Monate.
Bei diesen über CHECK24 abschließbaren Kfz-Versicherungen können Sie besonders lange nach Vertragsbeendigung SF-Klassen übertragen:
Übertragung SF-Klassen nach Vertragsende | Kfz-Versicherer |
---|---|
10 Jahre |
ADAC Autoversicherung ADCURI Barmenia DEVK FRI:DAY Gothaer Neodigital Nürnberger WGV |
Unbegrenzt |
CosmosDirekt Sparkassen Direkt |
Sonderfälle bei der Übertragung von SF-Klassen
Kann ich die Schadenfreiheitsklasse des Firmenwagens übernehmen?
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von einem Firmenwagen auf das private Auto ist möglich, wenn:
Kann ich Schadenfreiheitsklassen vom Zweitwagen übertragen?
Ja, das geht unter gewissen Umständen. Wenn beispielsweise Ihr Kind Ihren Zweitwagen übernimmt und versichert, können die Schadenfreiheitsklassen des Wagens auf ihn oder auf sie übertragen werden.
Ein Tausch der SF-Klassen zwischen Erst- und Zweitwagen hingegen ist bei den meisten Autoversicherung nicht so einfach möglich.
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Motorrad auf Auto
Die Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad auf ein Auto übertragen ist nur bei einigen Kfz-Versicherern möglich. Diese über CHECK24 abschließbaren Versicherungsgesellschaften erlauben die Übertragung der SF-Klasse von Motorrad auf Auto:
Kfz-Versicherer | Kfz-Versicherer | Kfz-Versicherer | Kfz-Versicherer |
---|---|---|---|
ADAC Autoversicherung | ADCURI | Bavaria Direkt | BGV |
Condor | CosmosDirekt | DA Direkt | DBV |
DEVK | Die Bayerische | ERGO | Europa / EUROPA-go |
FRI:DAY | GHV | Gothaer | HanseMerkur |
HDI | Janitos | KRAVAG | Neodigital |
Nürnberger | ÖSA | Signal Iduna / VÖDAG | Sparkassen Direkt |
Verti | WGV |
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungswechsel
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie die Die Schadenfreiheitsklasse in den meisten Fällen auf den neuen Versicherungsvertrag übertragen. Lediglich in Ausnahmefällen ist dies nicht möglich, etwa bei einer Sondereinstufung der Kfz-Versicherung wie der Zweitwagenregelung oder wenn ein Rabattschutz bestand.
Fragen & Antworten (FAQ)

Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.