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Eine Ruheversicherung bietet einen (eingeschränkten) Kfz-Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Ruheversicherung greift also bei:
Eine Ruheversicherung ist beitragsfrei.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann der bisherige beitragspflichtige Kfz-Versicherungsschutz aber auch in der Ruhephase unverändert weiterlaufen. Dann gilt der tariflich vereinbarte Schutz für das Auto in vollem Umfang weiter. Dies muss der Versicherung aber vor der Stilllegung mitgeteilt werden. Die Gesellschaft berechnet dann den fälligen Beitrag entsprechend.
Die Ruheversicherung beginnt automatisch, sobald die Kfz-Versicherung von der Stilllegung erfährt. Bei einer Abmeldung meldet dies die Zulassungsstelle der Gesellschaft.
Eine Ruheversicherung umfasst den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz.
Existiert auch eine Kaskoversicherung für das Auto, besteht in der Ruheversicherung auch der Teilkaskoschutz weiter. Wichtig sind vor allem die Übernahme von Schäden am abgemeldeten Fahrzeug durch Sturm, Hagel und Blitzschlag sowie Marderbiss und Diebstahl.
Bei einer Vollkaskoversicherung greift dieser Versicherungsschutz in manchen Tarifen ebenfalls bei einer Ruheversicherung.
Eine Ruheversicherung gibt es nicht, wenn:
Bei einer Stilllegung von mehr als 18 Monaten endet eine Ruheversicherung, da dann der Versicherungsvertrag erlischt.
Eine Ruheversicherung gibt es außerdem nicht für Kleinkrafträder (zum Beispiel Mofas) und Wohnwagenanhänger.
Während die Ruheversicherung gilt, darf das Auto nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – also weder im öffentlichen Raum gefahren noch abgestellt werden. Die Autoversicherungen schreiben vor, dass versicherte Fahrzeuge für diese Zeit auf einem geschützten (umfriedeten) Privatgrund abgestellt werden müssen.
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Autor: Sascha Rhode
Experte für Kfz-Versicherung sowie automobilen Entwicklungen im Pkw- und Motorradbereich.