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Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
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Inhalt
Ja, nach dem 1. Januar 2015 angemeldete Pkw können auch online stillgelegt werden. Mehr zur Online-Abmeldung mit i-KFZ erfahren Sie hier.
Stilllegung |
Kosten |
---|---|
Vorübergehend |
7,80 € (online 6,30 €) |
Endgültig | 12,90 € |
Zwangsstilllegung | Bis 290 € |
Wiederzulassung | 12 € |
Möchten Sie ein Auto vorübergehend stilllegen, wird es durch eine Kfz-Zulassungsstelle „außer Betrieb gesetzt”. Geregelt ist dies in § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ).
Ein stillgelegter Pkw darf nur auf Privatgrund stehen.
Die Außerbetriebssetzung (Stilllegung) gilt maximal für 7 Jahre.
Innerhalb dieses Zeitraumes kann das stillgelegte Auto jederzeit wieder angemeldet werden. Dafür notwendig ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Wird das Auto in dieser Zeit nicht erneut angemeldet, erlischt die Betriebserlaubnis.
Wichtig bei der Kfz-Versicherung:
Ab der Stilllegung des Autos läuft die bestehende Versicherung (Kfz-Haftpflicht und gegebenenfalls Teilkasko) als sogenannte Ruheversicherung kostenlos für maximal 18 Monate weiter und endet danach automatisch.
Wird das Auto in diesem Zeitraum wieder angemeldet, wird auch die Versicherung in vollem Umfang reaktiviert.
Möchten Sie dagegen erst nach Ablauf der Ruheversicherung das stillgelegte Auto wieder zulassen, benötigen Sie eine neue Autoversicherung.
Ja. Nach einer Stilllegung von mehr als 7 Jahren benötigen Sie für die sogenannte Wiederzulassung eine Vollabnahme (siehe §23 StVZO) bei einer der Prüforganisationen (etwa TÜV oder Dekra).
Ebenfalls benötigt das Auto dann einen neuen Kfz-Versicherungsschutz.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie das Auto nicht wieder in Betrieb nehmen werden, können Sie das Fahrzeug endgültig stilllegen lassen.
Wichtig ist dafür neben den Fahrzeugpapieren und den Kennzeichen ein Verwertungsnachweis. Diesen stellt die Annahmestelle für Altautos aus. Damit weiß die Zulassungsstelle, dass das Auto ordnungsgemäß entsorgt (verschrottet) wurde.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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