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Auto stilllegen

Was brauche ich zum Auto stilllegen?

Kann ich mein Auto online stilllegen?

Ja, nach dem 1. Januar 2015 angemeldete Pkw können auch online stillgelegt werden. Mehr zur Online-Abmeldung mit i-KFZ erfahren Sie hier.

Wie viel kostet die Stilllegung?

Stilllegung
Kosten 
Vorübergehend
7,80 € (online 6,30 €)
Endgültig 12,90 €
Zwangsstilllegung Bis 290 €
Wiederzulassung 12 €

Wie lange kann ich ein Auto vorübergehend stilllegen?

Möchten Sie ein Auto vorübergehend stilllegen, wird es durch eine Kfz-Zulassungsstelle „außer Betrieb gesetzt”. Geregelt ist dies in § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ).

Ein stillgelegter Pkw darf nur auf Privatgrund stehen.

Die Außerbetriebssetzung (Stilllegung) gilt maximal für 7 Jahre.

Innerhalb dieses Zeitraumes kann das stillgelegte Auto jederzeit wieder angemeldet werden. Dafür notwendig ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Wird das Auto in dieser Zeit nicht erneut angemeldet, erlischt die Betriebserlaubnis.

Wichtig bei der Kfz-Versicherung:

Ab der Stilllegung des Autos läuft die bestehende Versicherung (Kfz-Haftpflicht und gegebenenfalls Teilkasko) als sogenannte Ruheversicherung kostenlos für maximal 18 Monate weiter und endet danach automatisch.

Wird das Auto in diesem Zeitraum wieder angemeldet, wird auch die Versicherung in vollem Umfang reaktiviert.

Möchten Sie dagegen erst nach Ablauf der Ruheversicherung das stillgelegte Auto wieder zulassen, benötigen Sie eine neue Autoversicherung.

Mein Pkw war länger als 7 Jahre stillgelegt. Kann ich ihn trotzdem wieder anmelden?

Ja. Nach einer Stilllegung von mehr als 7 Jahren benötigen Sie für die sogenannte Wiederzulassung eine Vollabnahme (siehe §23 StVZO) bei einer der Prüforganisationen (etwa TÜV oder Dekra).

Ebenfalls benötigt das Auto dann einen neuen Kfz-Versicherungsschutz.

Auto endgültig stilllegen: Wie geht das?

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie das Auto nicht wieder in Betrieb nehmen werden, können Sie das Fahrzeug endgültig stilllegen lassen.

Wichtig ist dafür neben den Fahrzeugpapieren und den Kennzeichen ein Verwertungs­nach­weis. Diesen stellt die Annahme­stelle für Altautos aus. Damit weiß die Zulassungsstelle, dass das Auto ordnungsgemäß entsorgt (verschrottet) wurde.

4 Fragen – 4 Antworten

  1. Wie kann ich den Pkw nach der Stilllegung wieder anmelden?
    Ihr stillgelegtes Auto müssen Sie auf der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle wieder anmelden.
    Welche Unterlagen Sie zur Auto-Anmeldung mitnehmen müssen, erfahren Sie hier!
    Zuvor müssen Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung wieder aktivieren. Bei längerer Stilllegung (mehr als 18 Monate) können Sie sich eine neue Kfz-Versicherung bei CHECK24 suchen.
  2. Kann ich mit dem stillgelegten Pkw zur Zulassungsstelle fahren?
    Ja, das geht. Wann Sie mit dem stillgelegten Pkw zur Anmeldung zur Zulassungsstelle fahren dürfen, lesen Sie hier!
  3. Was ist mit den Kennzeichen?
    Nach der Stilllegung können Sie das aktuelle Kennzeichen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde für 12 Monate reservieren.
    Sonst kann Ihr bisheriges Kennzeichen von der Behörde neu vergeben werden.
  4. Muss ich weiter Kfz-Steuer zahlen?
    Ist ein Auto vorläufig stillgelegt, wird für diese Zeit keine Kfz-Steuer fällig.
    Bereits gezahlte Kfz-Steuer wird tagesgenau zurück überwiesen.
Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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