Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
tierkrankenversicherung@check24.de
Die 2016 gegründete Coya AG steht für Transparenz, Verständlichkeit und Bezahlbarkeit. Unter dem Motto „Live more. We’ve got you.” ist der Versicherer durch schnelle, digitale Prozesse jederzeit erreichbar. Das Angebot der Coya AG umfasst unter anderem Haftpflicht-, Hundehaftpflicht- und Katzenversicherungen.
Wahlweise ohne Selbstbeteiligung
Die Coya bietet zwei verschiedene Tarifvarianten für den Premium-Schutz an. Erstere enthält eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Kosten für versicherte Leistungen bis zur Leistungsgrenze. Der zweite Tarif kommt ebenfalls für alle Ausgaben versicherter Leistungen bis hin zur Leistungsgrenze auf, ist jedoch ohne Selbstbeteiligung. Damit haben Sie die volle Wahl.
Kurze Wartezeit
Katzenkrankenversicherungen enthalten üblicherweise eine Wartezeit bis Behandlungs- sowie Operationskosten gedeckt werden. Die Tarife der Coya Katzenkrankenversicherung haben eine geringe Wartezeit von einem Monat, wobei der Versicherungsschutz bei einem Verkehrsunfall sofort greift. Die Tarife sind außerdem täglich kündbar und beinhalten unter besonderen Leistungen Chiropraktik und Allergiebehandlung durch Hyposensibilisierung.
Schnell und digital
Als umweltbewusstes Unternehmen legt die Coya AG Wert auf einen schnellen, digitalen Versicherungsprozess.
Tarife mit ähnlichen Leistungen:
Die Coya Katzenkrankentarife sind zwar nicht bei CHECK24 erhältlich, es können allerdings vergleichbare Tarife abgeschlossen werden. So bieten die Vollschutz-Tarife der Deutschen Familienversicherung ein ähnliches Niveau hinsichtlich der Selbstbeteiligung. Auf Wartezeiten verzichten alle diese Tarife. Zudem werden ab dem dritten Versicherungsjahr keine Leistungen begrenzt. Weiterhin erstattet die DFV die Kosten für Sprechstunden per Videotelefonie.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 49 Tarifvarianten der Katzenkrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.