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Die häufigsten Schadensfälle in der Hundehaftpflicht

Als Hundehalter sollten Sie in jedem Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen – unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht. Wir stellen Ihnen die häufigsten Schadensfälle nachfolgend vor.

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Wenn Sie sich einen Hund kaufen möchten oder bereits einen besitzen, sollten Sie unbedingt eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in einem Bundesland leben, in dem für die Haltung Ihres Hundes keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. In Deutschland haften nämlich per Gesetz alle Hundehalter für Schäden, die ihre Tiere verursachen – auch wenn Herrchen oder Frauchen überhaupt keine Schuld trifft oder der Hund von einer anderen Person betreut wird.

Ganz gleich, wie gut erzogen Ihr bester tierischer Freund auch sein mag – ein teurer Schaden kann immer entstehen. Mit einer günstigen Hundehaftpflicht, die Vermögens-, Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe abdeckt, sind Sie auf der sicheren Seite und können sich viel Ärger und Geld sparen. Die typische Schadensfälle zeigen, warum eine Hunde-haftpflichtversicherung für jeden verantwortungsvollen Hundehalter ein Muss ist.

1. Verletzungen bei Hunden

Am häufigsten kommt es zu Verletzungen eines Hundes durch einen anderen Hund. So wurden beispielsweise 2013 in Berlin insgesamt 480 Hunde bei Beißattacken durch Artgenossen verletzt. Gerade solche Fälle zeigen, wie unentbehrlich eine Hundehaftpflichtversicherung ist. Jeder Hund braucht Auslauf und trifft dabei auf andere Hunde. Beim gemeinsamen Herumtollen kann es durchaus vorkommen, dass eines der Tiere verletzt wird und teuer beim Tierarzt behandelt werden muss.

Verletzungen bei Hunden: Zwei Hunde raufenEs muss also nicht einmal eine wirkliche Aggression vom Tier ausgehen, um den Tierhalter für einen Schaden haftbar zu machen. Und aus Spaß wird bekanntlich leider oftmals Ernst. Hinzu kommt, dass kein Hund seinen Jagdinstinkt verliert, insbesondere ausgewiesene Jagdhunde. Wer seinen Hund nicht angeleint Gassi führt, riskiert, dass er ein Wildtier jagt und erbeutet. Hierfür haftet der Hundehalter ebenfalls. Die Hundehalterhaftpflicht leistet in der Regel im Schadensfall auch dann, wenn ein gesetzlicher Leinenzwang vorlag.

2. Kleinere Sachschäden

Kleine Schäden müssen Versicherer ebenfalls sehr häufig regulieren. Hierunter fallen hauptsächlich Kleider-, Brillen-, Handy- und Computerschäden. Gerade diese vermeintlich kleinen Schadensfälle können Hundehalter teuer zu stehen kommen. Hier eine teure Designerhose angeknabbert, dort versehentlich das neue Notebook vom Tisch gewischt und schon ist ein Sachschaden von rund 2.000 Euro entstanden.

Vergleichen Sie die Kosten, die schon kleinere Schäden verursachen können, mit den Beitragskosten einer Hundehaftpflichtversicherung, werden Sie schnell erkennen, wie günstig und sinnvoll eine Hundehaftpflicht ist. Denn eine Haftpflichtversicherung für Hunde können Sie bereits für wenige Euro im Monat abschließen. Mit einem solchen Basisschutz sind Vermögens-, Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe versichert.

3. Verletzungen bei Menschen

Verletzungen bei Menschen kommen im Bereich der Hundehaftpflicht nicht nur häufig vor, sondern sind mit Abstand auch die teuersten Schadensfälle. Allein die Berliner Hundebiss-Statistik von 2013 weist 620 Fälle aus, in denen Menschen von einem Hund verletzt oder angesprungen wurden. Werden Schadensersatzforderungen fällig, interessiert es kaum, warum ein Hund zugebissen hat. Ob er sich nur verteidigen wollte oder provoziert wurde, lässt sich meist nicht eindeutig beweisen.

Für Schäden müssen immer die Hundehalter aufkommen. Bemerkenswert ist, dass die wenigsten Beißunfälle durch sogenannte „Listenhunde“ (umgangssprachlich Kampfhunde) verursacht werden. Bereits das macht deutlich, dass es wirklich jeden Hundehalter treffen kann. Experten zufolge ist jedoch kein Hund von Natur aus böse oder aggressiv. Deshalb sei es auch unsinnig, verschärfte Hundehalterpflichten von der Hunderasse abhängig zu machen. Die Bundesärztekammer plädiert ebenfalls dafür, sämtliche Rasselisten abzuschaffen.

Bei besonders schlimmen Beißattacken fallen oftmals Kosten für kosmetische Operationen, Therapien, Schmerzensgeld, Pflege- und Rentenleistungen an. Solche Schadensersatzansprüche können für den haftenden Hundehalter den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Schadenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, aber auch sämtliche Prozesskosten, um ungerechtfertigte Haftungsansprüche gerichtlich abzuwehren. Die folgenden Gerichtsfälle verdeutlichen eindrucksvoll, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung ist, um sich vor allem gegen die Folgen von Personenschäden, aber auch gegen andere finanzielle Risiken abzusichern:

Schlafender Hund auf der StraßeMit der Erlaubnis ihres Arbeitgebers brachte eine Verkäuferin regelmäßig ihren Schäferhund mit zur Arbeit. Eines Tages stolperte eine Kundin beim Verlassen des Geschäfts über den schlafenden Vierbeiner und erlitt dabei eine schwere Knieverletzung. Daraufhin verklagte die Verletzte die Hundehalterin auf 15.000 Euro Schadensersatz und bekam vom Oberlandesgericht Hamm Recht.

 

Kleiner bissiger ChihuahuaIn einem anderen Gerichtsverfahren entschied der Bundesgerichtshof, dass gewerbsmäßigen Hundebetreuern ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn sie von einem Tier verletzt werden. Im konkreten Fall hatte die Betreiberin einer Hundepension einen Hundehalter verklagt, weil sie von seinem Hund gebissen wurde.

 

4. Schäden in der Wohnung

Ebenfalls sehr häufig und teuer sind Wohnungs- und Mietsachschäden. Diesen Schadensrisiken sind die meisten Hundehalter ausgesetzt. Die Mehrheit der Deutschen wohnt zur Miete und so kann es passieren, dass der Hund beim Spielen beispielsweise Parkett, Möbel, Polster, Türrahmen oder Teppiche beschädigt. Zudem müssen die Vierbeiner auch erst lernen, stubenrein zu werden. Bei einer möblierten Wohnung ist die Gefahr besonders groß, dass fremdes Eigentum zu Schaden kommt und ersetzt werden muss.

Schadensfälle mit Hunden in der WohnungDoch auch Wohnungseigentümer sind nicht gegen Wohnungs- beziehungsweise Mietsachschäden gefeit. So gehört der Garten im Innenhof eines Mietshauses meistens zum Gemeinschaftseigentum. Wenn der Hund dort einen Schaden verursacht, fällt das auf den Hundehalter zurück. Zudem kann es vorkommen, dass der Hund während des gemeinsamen Urlaubs das Inventar des Hotelzimmers oder die Sitze eines Mietwagens beschädigt.

Schadensrisiken bestehen ferner, wenn Sie Ihr Tier während des Urlaubs Nachbarn, Freunden oder einem professionellen Hundesitter anvertrauen. Die oben beschriebene Klage einer Hundepension-Besitzerin zeigt deutlich, dass für Schäden in jedem Fall der Hundehalter haftbar gemacht werden kann und auch schadensersatzpflichtig ist.

5. Unfälle im Verkehr

Besonders teure und heikle Schadensrisiken lauern im Verkehrsbereich. Auch Haushunde handeln letztlich instinktiv. Wittern sie eine Gefahr oder fühlen sich bedroht, kann es durchaus passieren, dass sich das Tier losreißt, über die Fahrbahn läuft und einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Dann kann man von Glück sagen, wenn dabei zumindest keine Personen zu Schaden kommen. Sachschäden an Kraftfahrzeugen, Motor- und Fahrrädern sind oftmals extrem kostspielig.

Zudem ziehen Verkehrsunfälle häufig auch komplizierte und teure Gerichtsprozesse nach sich, in denen die Schuld- und Haftungsfrage geklärt werden muss. Dabei kommt Hundehaltern mit einer Hundehaftpflichtversicherung zugute, dass diese auch als eine Art Rechtsschutzversicherung fungiert. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer die Kosten für Anwälte, Richter, Gutachter, Sachverständige, Zeugen sowie die schriftliche Korrespondenz.

6. Elektronikschäden

Kleiner Hund mit Kabel im MundEin Elektronikschaden entsteht beispielsweise, wenn ein Hund am Stromkabel eines TV- oder Haushaltgerätes hängen bleibt, sodass das Gerät umstürzt und kaputtgeht. Geht ein moderner Smart-Fernseher zu Bruch, kann schnell mal ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstehen. Zudem kommt es auch vor, dass Welpen eine Strom- oder Telefonleitung anknabbern und somit Kurzschlussschäden verursachen. Gerade im digitalen Zeitalter finden sich in immer mehr Haushalten und Firmen teure Elektronikgeräte, die miteinander vernetzt sind. Hier liegt ein großes Schadenspotenzial, welches sich durch eine Hundehaftpflicht absichern lässt.

7. Eigenschaden

Eine Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die der Versicherungsnehmer oder eine andere mitversicherte Person erleidet. Vereinzelte Versicherungsgesellschaften bieten allerdings leistungsstarke Tarife an, mit denen sich nicht nur Dritt-, sondern auch manche Eigenschäden versichern lassen, zum Beispiel wenn das eigene Hundefuhrwerk einen Defekt erleidet.

Diese spezielle Leistungsart gilt es jedoch von der Forderungsausfalldeckung zu unterscheiden. Die Ausfalldeckung gehört zu den gängigen Leistungen, die die meisten Versicherer gegen einen Aufpreis zusätzlich zum privaten Haftpflichtschutz anbieten. Was es mit dieser wichtigen Spezialleistung auf sich hat, erfahren Sie unter dem Punkt „Ausfalldeckung“.

8. Vermögensschaden

Hund hüft - Schwarz weiß mit FahrradDie Haftpflichtversicherer unterscheiden zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese drei Schadensarten sind prinzipiell durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Was sich hinter den ersten beiden Schadensarten verbirgt, haben wir bereits erläutert. Doch was hat es mit Vermögensschäden auf sich, vor allem im Zusammenhang mit der Hundehaftpflicht? Die Versicherungswirtschaft unterscheidet hier zwischen sogenannten echten und unechten Vermögensschäden.

Ein echter Vermögensschaden liegt beispielsweise im folgenden Fall vor: Sie leinen Ihren Hund ordnungsgemäß vor einem Geschäft an und erledigen Ihre Einkäufe. Sollten nun andere Kunden sich vor dem Hund fürchten und sich nicht in den Laden trauen, entsteht dem Ladeninhaber ein Einnahmeverlust. Diesen Vermögensschaden könnte er gegenüber dem Hundehalter gerichtlich einklagen.

Wenn ein Fahrradfahrer wegen eines bellenden Hundes stürzt, daraufhin ärztlich behandelt wird und eine geplante Reise kostspielig umbuchen muss, liegt hingegen ein unechter Vermögensschaden vor. Sollte der Verletzte zudem durch den Unfall einen wichtigen Geschäftsabschluss verpassen und ihm dadurch ein Gewinn entgehen, muss der Hundehalter für diesen Vermögensverlust ebenfalls Schadensersatz leisten.

9. Ausfalldeckung als Absicherung gegen Eigenschäden

Da die Ausfalldeckung zu den häufig regulierten Schadensfällen zählt, wird deutlich, dass viele Hundehalter diese sinnvolle Zusatzleistung in ihren Hundehaftpflichtschutz integrieren. Ein Tarif mit dieser Leistung übernimmt Schäden des Versicherten, wenn der Schadensverursacher finanziell nicht in der Lage ist, Schadensersatz zu leisten.

Angenommen der Hund einer unbekannten Person greift Ihren Hund beim Gassi gehen an und verletzt ihn schwer, sodass eine teure Operation notwendig wird. Sobald die Schuld des Hundebesitzers eindeutig festgestellt wurde, übernimmt eine Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung Ihre Kosten.

10. Brandschaden

Auch wenn ein Hund selten einen Brandschaden verursacht, zeigt es sich, dass dies immer wieder mal vorkommt und durchaus auch teuer werden kann. Ein Brandschaden kann sich beispielsweise infolge einer umgestürzten Kerze oder eines Elektronikschadens ereignen. Der Vierbeiner beschädigt etwa ein Elektrogerät, dieser Defekt verursacht wiederum einen Kurzschluss oder einen Kabelbrand und schon ist es passiert. Eine solch ungewöhnliche und seltene Verkettung von Umständen kann dann zu einem Wohnungsbrand führen – im schlimmsten Fall kommen dabei Personen zu Schaden.

 

FazitHund mit Leine im Maul

Diese typischen und zum Teil kuriosen Schadensfälle machen eines unmissverständlich klar: Jeder Hundehalter muss damit rechnen, dass sein Hund einen teuren Schaden verursacht, für den er haften und Schadensersatz leisten muss. Wer sich viel Ärger, Zeit und Geld sparen möchte, sollte daher eine Hundehaftpflicht abschließen.

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