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089 - 24 24 12 47hund@check24.deMit dem Begriff Mietsachschäden bezeichnet man im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung alle Schäden, die ein Hund an gemieteten Wohnungen oder anderen Mietsräumen, die privat genutzt werden, verursacht. Bei den meisten Hundehaftpflicht Tarifen sind Mietsachschäden in den Versicherungsleistungen mit inbegriffen.
Schadenfälle, die nicht in die Gruppe der Mietsachschäden fallen, sind Schäden, die beispielsweise durch Verschleiß und übermäßige Beanspruchung entstehen. Solche Schäden können üblicherweise nicht bei der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Ebenfalls von der Kategorie der Mietsachschäden ausgenommen sind Glasschäden und Schäden, die der Hund zum Beispiel an Heizkörpern und Elektrogeräten verursacht. Einige Versicherungsanbieter lehnen überdies die Versicherung von Schäden an Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäusern ab.
Ein Beispiel für einen Mietsachschaden ist folgende Situation: Der Hundehalter muss für ein paar Stunden seine Mietswohnung verlassen und sperrt den Hund für diesen Zeitraum in der Küche ein, damit der Vierbeiner in der Wohnung kein Chaos stiften kann. Nach einer Weile versucht der Hund jedoch, aus der Küche heraus zu kommen, weshalb er längere Zeit an der Tür kratzt. Der dadurch entstandene Schaden an der Tür ist ein Mietsachschaden am Eigentum des Vermieters und wird somit von der Hundehaftpflichtversicherung des Mieters finanziell abgedeckt.
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