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Obliegenheiten

Mit dem Begriff Obliegenheiten werden die Pflichten bezeichnet, die der Versicherungsnehmer zusätzlich zur Zahlung des Versicherungsbeitrages in einem Versicherungsverhältnis zu erfüllen hat. Worin genau die Obliegenheiten bestehen, kann je nach Art und Tarif der gewählten Versicherung variieren. Die Pflichten des Versicherungsnehmers werden im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten. Allerdings gibt es auch Obliegenheiten, welche bereits vor Beginn des Versicherungsverhältnisses beachtet werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Anzeigepflicht.

Beispiele für Obliegenheiten

Im Falle der Hundeversicherung können die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zum Beispiel einen Maulkorbzwang oder eine Leinenpflicht beinhalten. Wenn der Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarten Pflichten verletzt, kann dies unter Umständen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Missachtung der Obliegenheiten durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit bedingt ist.

Wer sich nicht ganz sicher ist, welche Obliegenheiten für die eigene Hundehalterhaftpflicht festgesetzt wurden, findet die genauen Regelungen in der Versicherungspolice sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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