Bargeldversorgung Was der Geldbotenstreik für Verbraucher bedeutet
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Auch wenn die Geldboten streiken: Leer müssen Verbraucher am Geldautomaten wohl eher nicht ausgehen.
Banken waren auf den Streik vorbereitet
Wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) stellvertretend für die Deutsche Kreditwirtschaft auf Anfrage von CHECK24 mitteilt, seien die Banken rechtzeitig über den Warnstreik informiert gewesen. Entsprechend hätten sie Vorkehrungen getroffen, etwa die Befüllung ihrer Automaten zeitlich vorgezogen, um ihren Kunden über das Wochenende ausreichend Bargeld zur Verfügung stellen zu können. Allerdings räumt der Verband auch ein, dass eine Verlängerung des Streiks am kommenden Montag durchaus zu Engpässen führen könnte. Wer dringend auf Bargeld angewiesen sei, der solle sich frühzeitig damit versorgen.Was, wenn der Automat tatsächlich leer ist?
Sollte es passieren, dass der angesteuerte Geldautomat kein Bargeld mehr bereitstellt, so bleibt Verbrauchern immer noch eine Reihe von Möglichkeiten:Mit der Girocard bezahlen: Mit der Bankkarte zu bezahlen, ist vielerorts problemlos und in der Regel auch kostenfrei möglich.
Im Supermarkt Geld abheben: Viele Banken haben inzwischen Kooperationen mit dem Handel geschlossen, die ab einem bestimmten Einkaufswert das Abheben von Bargeld ermöglichen – vorausgesetzt, die Geschäfte verfügen selbst über ausrechend Bargeld.
An anderen Automaten abheben: Je nach Bank ist eine Bargeldabhebung auch an Automaten anderer Geldinstitute möglich – nämlich dann, wenn Eigen- und Fremdinstitut demselben Automatenverbund angehören (eine Aufstellung finden Sie hier). Aufmerksam sollten Verbraucher allerdings beim Geldabheben an allen übrigen Fremdautomaten sein: Hier werden in der Regel Gebühren fällig, die je nach Bank einige Euro betragen können. Wer sich dennoch am Fremdautomaten mit neuen Scheinen versorgt, der kann in diesen Tagen gegebenenfalls auf die Kulanz seiner Hausbank hoffen. Einzelne Institute wollen nach Aussage des BVR wegen der Streiksituation die Kosten erstatten. Der BVR und die Finanzen-Redaktion von CHECK24 empfehlen Bankkunden jedoch, sich vor der Bargeldabhebung nach Möglichkeit bei ihrer Bank zu informieren, ob diese die Gebühr einer Fremdabhebung im Nachhinein erstattet.
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