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Klage der Wettbewerbszentrale Konto mit Girocard für 10 Euro darf nicht "gebührenfrei" heißen
| nze
Die Sparda-Bank Baden-Württemberg darf laut Gerichtsurteil ein Girokonto nicht als gebührenfrei bewerben, wenn die Bankkarte dazu zehn Euro kostet. Worauf Bankkunden achten sollten.
Gehört eine Girocard untrennbar zum Konto oder nicht? Auch um diese Frage ging es vor dem Landgericht Stuttgart.
Das Landgericht Stuttgart hat der Sparda-Bank Baden-Württemberg untersagt, ihr Girokonto als „gebührenfrei“ zu bewerben. Dies sei irreführend, weil das Konto erst mit einer Girocard für zehn Euro in vollem Umfang nutzbar sei. Das schon Mitte Februar gefällte, noch nicht rechtskräftige Urteil wurde am Donnerstag auf Medienanfragen hin öffentlich bekannt, wie unter anderem die Wirtschaftswoche berichtet. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, ein Bündnis zur Selbstkontrolle der Wirtschaft.
Der Rechtsstreit macht deutlich, dass es sich für Bankkunden lohnt, bei der Auswahl eines Kontos genau auf den Wortlaut der Konditionen zu achten. Er wirft die Frage auf: Was bedeutet eigentlich gebührenfrei? Aus Sicht von Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale ist „das Konto mit der Karte untrennbar verknüpft“. Die Bank hingegen bezeichnet die „SpardaBankCard“ zum Konto als „optional“.
Um Geld am Automaten abzuheben oder sich Kontoauszüge am Drucker auf der Bank herauszulassen, benötigt ein Inhaber des Girokontos eine Karte. Die Sparda-Bank verwies darauf, dass Kontoinhaber sich dafür während der Öffnungszeiten bei ihren Mitarbeitern eine sogenannte „White Card“ ausstellen lassen könnten – die kostenpflichtige Girocard benötigten sie somit nicht zwingend. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an.
Girocard gebührenfrei bei mindestens 100 Zahlungen
Die Sparda-Bank gibt die Kosten des Girokontos auf ihrer Website mittlerweile differenziert an. Dort ist nicht pauschal von einem „gebührenfreien“ Konto die Rede, sondern davon, dass die Kontoführung „keinen Cent“ kostet. Die Girocard wird weiterhin als „optional“ bezeichnet. Sie ist laut Website im Kalenderjahr der Kontoeröffnung gebührenfrei und kostet ab dem zweiten Jahr zehn Euro jährlich – es sei denn, der Karteninhaber bezahlt mindestens 100 Mal mit ihr. Die Zahlung selbst ist ohnehin kostenlos.
Vor etwas mehr als einem Jahr hat das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall bereits gleichlautend geurteilt: Ebenfalls auf eine Klage der Wettbewerbszentrale hin untersagte es damals der Sparda-Bank West, ihr Girokonto als „kostenlos“ zu bezeichnen. Die Konditionen sind dieselben wie in Baden-Württemberg: Kontoführungsgebühren sind nicht zu bezahlen, allerdings zehn Euro für die Girocard.