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Das Basiskonto ist für zahlungsschwache Verbraucher konzipiert und doch sind die Kosten zum Teil gravierend: Verbraucherschützer drängen auf Nachbesserung.
Seit Juni sind die Geldhäuser hierzulande gesetzlich dazu verpflichtet, allen Kunden ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Damit soll Obdachlosen und Asylbewerbern ebenso wie zahlungsschwachen Verbrauchern mit einem Konto auf Guthabenbasis der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht werden. Dieses Prinzip wird von einigen Geldhäusern nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) jedoch torpediert – durch zu hohe Gebühren. Die Organisation hat nun sechs Banken abgemahnt. Deren „Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar“, so der Verband in seiner Pressemitteilung.
Der konkrete Vorwurf: Einige Banken verlangen von ihren Basiskontoinhabern höhere Gebühren als von Inhabern anderer vergleichbarer Konten – zum Teil sind sowohl das monatliche Kontoführungsentgelt als Einzelleistungen teurer. Nachbesserungsbedarf sehen die Verbraucherschützer etwa bei der Deutschen Bank, der Postbank und der Targobank. Neben diesen drei überregionalen Filialbanken sind auch die Sparkasse Holstein sowie zwei Genossenschaftsbanken betroffen, die BBBank und die Volksbank Karlsruhe. Letztere hat ihre Gebühren auf Drängen der Verbraucherschützer inzwischen angepasst, wie das Handelsblatt berichtet, – allen übrigen droht der Verband mit einer Klage, wenn sie ihre Entgeltordnung nicht ebenfalls abändern.
Was die Basiskonten dieser Banken tatsächlich kosten, verrät ein Blick auf deren Preisaushang oder Preis-Leistungsverzeichnis. Hier zeigt sich: Die betroffenen Banken langen nicht nur bei der Kontoführung kräftig zu, sondern auch bei zahlreichen Einzelleistungen.
Monatliche Kosten für die Führung eines Basiskontos:Mit diesen Grundgebühren liegen die Basiskonten in vielen Fällen auf einer Ebene mit den Komfortkonten der Banken, die sich an zahlungsstarke Kunden richten und oft bestimmte Einzelleistungen bereits beinhalten. Das ist beim Basiskonto der Banken nicht der Fall. Hier kosten etwa beleghafte Überweisungen in der Regel extra. Die Targobank verlangt ab der zehnten Buchung pro Monat sogar für jeden Geldeingang und -ausgang ein Einzelentgelt von 55 Cent.
Bei der BBBank ist die Gebührenordnung besonders ärgerlich: Sie verlangt einzig für das Basiskonto eine Grundgebühr, wohingegen ein klassisches Gehaltskonto bei ihr kostenfrei ist. Hinzu kommt ein Entgelt von je 75 Cent für eine beleghafte oder beleglose Überweisungen, die Ausführung eines Dauerauftrages, den Einzug einer Lastschrift oder die Barauszahlung am Schalter. Obendrein wird ein jährliches Entgelt für die Bereitstellung der Girocard in Höhe von 7,50 Euro fällig – bei den klassischen Girokonten ist die Karte wohlgemerkt kostenlos.
Dass es auch anders geht, machen die Direktbanken vor. Unter ihnen gehen etwa die Consorsbank, die ING-DiBa und die Comdirect Bank mit gutem Beispiel voran. Bei ihnen fallen weder Kontoführungsgebühren noch Kosten für die grundlegenden Leistungen eines Girokontos an, wie Überweisungen, Lastschriften, die Bereitstellung einer Girocard und Bargeldabhebungen.
Weitere Informationen zu kostenlosen Basiskonten finden Verbraucher in diesem Beitrag.
* Die Postbank führt im November ein neues Gebührenmodell ein. Die Bank macht jedoch keine Angaben darüber, ob sie auch die Gebühren für das Giro basis senken wird. Auf Rückfrage von CHECK24 teilte sie lediglich mit, dass sie zunächst die Abmahnung prüfe und erst danach über weitere Schritte entscheiden werde.
** Die Gebühr verringert sich um einen Euro, wenn der Kunde bestimmte weitere Finanzprodukte der Bank in Anspruch nimmt.
*** Vor der Abmahnung lag die Gebühr bei 7,50 Euro.
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