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München, 21.9.2011 | 10:57 | tei
Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll das Recht bekommen, die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen bei grobem Pflichtverstoß fristlos zu entlassen - sofern der Verwaltungsrat als Kontrollinstanz auf diese Maßnahme verzichtet. Laut Financial Times Deutschland ist diese Befugnis im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert, den SPD, Union und Grüne gemeinsam eingebracht haben. Die Kassenchefs sind entsetzt - einige sprechen gar vom "Ermächtigungsgesetz".
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.