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BVA soll Vorstände der Krankenkassen entlassen dürfen

München, 21.9.2011 | 10:57 | tei

Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll das Recht bekommen, die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen bei grobem Pflichtverstoß fristlos zu entlassen - sofern der Verwaltungsrat als Kontrollinstanz auf diese Maßnahme verzichtet. Laut Financial Times Deutschland ist diese Befugnis im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert, den SPD, Union und Grüne gemeinsam eingebracht haben. Die Kassenchefs sind entsetzt - einige sprechen gar vom "Ermächtigungsgesetz".

Künftig soll das BVA Vorständen der Krankenkassen bei Pflichtverstößen fristlos kündigen können.Künftig soll das BVA Vorständen der Krankenkassen bei Pflichtverstößen fristlos kündigen können.
"Für den Wettbewerb unter den Kassen ist diese Ermächtigung pures Gift. Sie dient auch dazu, Vorstände einzuschüchtern", sagte ein Vorstandsmitglied einer Krankenkasse, die nicht erwähnt werden möchte, dem Blatt. Den Vorständen drohe dadurch künftig zu jedem Zeitpunkt ein Berufsverbot. Bis jedoch die Gerichte eine Entlassung auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft hätten, gingen etliche Jahre ins Land. "Das ist das Ende für Karriere und Existenz", hieß es weiter aus dem Kassenvorstand. Das BVA fordert dagegen schon seit Jahren konkrete Befugnisse gegenüber den Kassen: "Wenn der Vorstand grob gegen seine Pflichten verstößt, müssen wir handeln", sagte BVA-Präsident Maximilian Gaßner.

Dabei hatte Gaßner wohl auch die Ereignisse aus dem Sommer im Blick, als einige Krankenkassen entgegen ihrer Verpflichtung den Mitgliedern der insolventen City BKK die Aufnahme verwehrten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen sich bislang als öffentlich-rechtliche Instanz unter staatlicher Aufsicht selbst verwalten - vergleichbar mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kirchen oder Universitäten. Nach Meinung von Gaßner ist dies jedoch nicht mit den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts vereinbar, in dem die gesetzlichen Kassen unter Wettbewerbsdruck stünden und ihre Führungsspitze verstärkt betriebswirtschaftliche Aspekte beachten müsse.

Doch selbst Juristen stehen dem neuen Gesetz skeptisch gegenüber. Dem Stuttgarter Verfassungsrechtler Rüdiger Zuck ist etwa kein Fall bekannt, der eine fristlose Entlassung durch das BVA erfordert hätte. "Und selbst ein solcher Einzelfall würde es nicht rechtfertigen, die Rechte aller Kassen derart zu beschneiden", so Zuck. Auch der Rechtsanwalt Wolfgang Kuhla hält die Maßnahme für überzogen - obwohl er vorrangig Ärzte und Kliniken vertritt. Das Problem seien weniger rudimentäre Rechte der Aufsichtsinstanz, sondern deren mangelhafter Einsatz.

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