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München, 8.11.2017 | 11:14 | mst
Krankenkassen müssen über den Leistungsantrag eines Versicherten grundsätzlich innerhalb von drei Wochen entscheiden. Sonst gilt er als genehmigt. Das hat das Bundessozialgericht in zwei Urteilen bestätigt.
In den verhandelten Fällen (B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R) hatten zwei Frauen nach massiver Gewichtsabnahme eine operative Straffung der Bauchhaut beantragt (Abdominalplastik). Die Kasse verweigerte die Leistung in beiden Fällen – allerdings erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist.
Das Bundessozialgericht entschied jetzt, dass die Krankenkasse die Behandlungen bezahlen muss. Es hob damit eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen auf und bestätigte ein Urteil des Landessozialgerichts des Saarlandes.
Viele Kassen erhöhen 2021 den Zusatzbeitrag, beim "gelben Schein" wird das Ende eingeläutet: wichtige Änderungen für gesetzlich Versicherte im Überblick.
Rund 27 Millionen Ältere sowie Menschen mit Vorerkrankungen sollen ab dem 15. Dezember kostenlose FFP2-Masken erhalten. Die Apotheker bitten um Geduld.
Die Corona-Pandemie beschert den gesetzlichen Krankenkassen hohe Verluste. Der Chef der Techniker Krankenkassen warnt vor hohen Zusatzbeiträgen in 2022.