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BSG-Urteil: Kasse muss Krankengeld zahlen

München, 15.5.2017 | 15:17 | are

Die Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn der Arzt irrtümlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, der Versicherte aber weiterhin arbeitsunfähig ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Ärztin führt ein Gespräch mit einer Patientin.In einem Streit um Krankengeld hat das BSG zugunsten gesetzlich Versicherter entschieden.
In gleich zwei Urteilen hat das Bundessozialgericht zugunsten von gesetzlich Versicherten entschieden. In beiden Fällen hatten es die Ärzte der Klägerinnen versäumt, fortbestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.
 
In einem Fall war der Arzt der Meinung, keine Folgebescheinigung ausstellen zu müssen, da dies am nächsten Tag bei einem Facharzttermin ohnehin geschehen würde. Im zweiten Verfahren hatte es der behandelnde Arzt einfach versäumt.
 
Die beklagten Krankenkassen weigerten sich daraufhin, den Klägerinnen fortlaufend Krankengeld zu bezahlen. Laut den Kassen müsste spätestens am letzten Tag einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit erneut eine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt und bescheinigt werden.
 

BSG: Kassen müssen zahlen

Dieser Argumentation der Krankenkassen folgten die Richter des BSG nicht. Die Kassen müssten das gesetzliche Krankengeld ausnahmsweise auch dann zahlen, wenn die Fehleinschätzung des Arztes auf nichtmedizinischen Gründen beruhe. Schon bisher sei das Krankengeld auch dann zu zahlen, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen einer medizinischen Fehlbeurteilung nicht erstelle.
 
Zudem könne nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass dem Arzt die möglichen Folgen einer Nichtausstellung bewusst seien. Der Versicherte dürfe daher auch nicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Arzt verwiesen werden.

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