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Medizinische Versorgungszentren

Seit dem Jahr 2004 können Medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Sie wurden mit dem Gesundheits­modernisierungsgesetz eingeführt.

In einem solchen Zentrum arbeiten Ärzte verschiedener Fachrichtungen – bisweilen auch Angehörige anderer Heilberufe. Sie sollen den Patienten eine Versorgung aus einer Hand anbieten, ohne dass diese lange Wege zurücklegen müssen.

Die Ärzte können als Vertragsärzte oder angestellte Ärzte in dem Versorgungszentrum arbeiten.

Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig

Damit ein Zentrum Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnen darf, benötigt es eine Zulassung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Die Krankenkassen rechnen Leistungen mit dem MVZ ab, nicht mit den einzelnen Ärzten. Die Kassen können mit einem MVZ zudem einen Direktvertrag abschließen.

Privat versicherte Patienten schließen entsprechend einen Behandlungsvertrag mit dem Versorgungszentrum ab.

Im Jahr 2015 mehr als 2.100 Zentren

Im Jahr 2015 gab es bereits mehr als 2.100 Versorgungszentren in Deutschland. Davon wurde rund die Hälfte von Vertragsärzten als Träger geführt, die andere Hälfte von Krankenhäusern.

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