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Unter künstlicher Befruchtung versteht man sämtliche Verfahren, bei denen eine Schwangerschaft künstlich herbeigeführt wird.
Dazu zählt etwa die Insemination, bei der Sperma zum Zeitpunkt des Eisprungs mithilfe eines Katheters in die Gebärmutter der Frau eingebracht wird.
Bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) findet eine Befruchtung mehrerer Eizellen außerhalb des Körpers statt. Bis zu drei befruchtete Eizellen werden später in die Gebärmutter eingesetzt.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen eine künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu muss ein Paar verheiratet und die Frau jünger als 40 Jahre, ein Mann jünger als 50 Jahre alt sein. Beide Partner müssen zudem mindestens 25 Jahre alt sein.
Es dürfen außerdem nur die Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet werden.
In der Regel übernehmen die Kassen die Hälfte der Kosten von bis zu drei Versuchen. Einige Krankenkassen erstatten als freiwillige Zusatzleistung einen höheren Anteil oder beteiligen sich an mehr Versuchen. Hier kann sich ein Vergleich der Krankenkassen lohnen.
Für spezielle Verfahren, mit denen Eizellen etwa auf einen Gendefekt hin untersucht werden, bezahlen die Krankenkassen jedoch nicht.
So hat das Bundessozialgericht im Jahr 2015 entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für eine Pollkörperdiagnostik (PKD) übernehmen muss. Ein solches Verfahren sei weder Teil der künstlichen Befruchtung noch eine medizinische Behandlung.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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