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Facharzt

Mediziner, die nach einem abgeschlossenen Medizin-Studium und erfolgter Approbation als Vertragsärzte für die gesetzliche Krankenversicherung arbeiten möchten, müssen den Titel eines Facharztes erwerben.

Mehrjährige Weiterbildung und Prüfung erforderlich

Dazu müssen sie eine mindestens fünfjährige Weiterbildung absolvieren und eine Prüfung vor der Landesärztekammer ablegen. Welche Weiterbildungen dafür genau notwendig sind, richtet sich nach dem Fachgebiet und der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer.

Die Ärzte eines Fachgebiets werden als Fachgruppe bezeichnet.
 

Beispiele für Fachgebiete

Fachgebiet Womit sich die Ärzte beschäftigen
Allgemeinmedizin Erstdiagnose und Grundversorgung
Überweisung an andere Fachärzte
Arbeitsmedizin Krankheiten und Schäden durch die Arbeit
Dermatologie Erkrankungen der Haut
Gastroenterologie Magen-Darm-Erkrankungen
Onkologie Krebserkrankungen

 

Früher war es Medizinern möglich, sich ohne den Titel eines Facharztes als praktischer Arzt niederzulassen. Heutzutage müssen Hausärzte dagegen anerkannte Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin sein, wenn sie eine Praxis eröffnen möchten.

Ärzte dürfen Zusatzbezeichnungen führen

Neben dem Titel des Facharztes gibt es Zusatzbezeichnungen, die Ärzte hierzulande führen können – etwa für Akupunktur, Homöopathie oder Tropenmedizin. Auch solche Bezeichnungen setzen eine bestimmte Weiterbildung voraus und müssen von der zuständigen Landesärztekammer anerkannt werden.

Bei uns finden Sie zahlreiche Krankenkassen im Vergleich. Unser Rechner zeigt Ihnen übersichtlich die Beiträge und freiwilligen Zusatzleistungen der einzelnen Kassen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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