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Kann ich auch als Schwangere die Kasse wechseln?

Ja, Sie können auch als Schwangere die Krankenkasse wechseln.
 
Die Krankenkassen dürfen keinen Versicherten ablehnen, der versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig gesetzlich versichern kann. Auch bei gesundheitlichen Beschwerden oder chronischen Krankheiten darf Sie keine Kasse ablehnen.
 
Daher können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung selbst dann wechseln, wenn Sie gerade schwanger sind.

Kündigungsfrist von zwei Monaten

Für einen Wechsel gelten die üblichen Voraussetzungen: Sie müssen bereits seit mindestens 12 Monaten Mitglied der Kasse sein oder ein Sonderkündigungsrecht wegen der Erhöhung des Zusatzbeitrags oder des Arbeitgeberwechsels haben.
 
In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Das bedeutet: Kündigen Sie Ihre aktuelle Krankenversicherung beispielsweise im Januar, endet die Mitgliedschaft Ende März. Anfang April können Sie dann zu einer neuen Krankenkasse wechseln.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

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