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Ja, Sie können auch bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung die Krankenkasse wechseln.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, der die Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung erfüllt. Das gilt selbst dann, wenn Sie unter einer chronischen oder akuten Erkrankung leiden sollten.
Beim Wechsel der Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Hat Ihre aktuelle Kasse den Heil- und Kostenplan eines Zahnarztes genehmigt und ihren Zuschuss berechnet, ist eine laufende Behandlung daher oftmals bereits innerhalb dieser Kündigungsfrist abgeschlossen.
Sollte die Behandlung erst nach dem Wechsel erfolgen, müssten Sie den Heil- und Kostenplan in der Regel noch einmal bei Ihrer neuen Kasse einreichen. Die Kasse wird Ihnen dann mitteilen, ob es bei dem ursprünglichen Zuschuss bleibt.
Der einfache CHECK24-Wechselservice