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Ich bin in einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung. Kann ich trotzdem wechseln?

Ja, Sie können auch bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung die Krankenkasse wechseln.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, der die Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung erfüllt. Das gilt selbst dann, wenn Sie unter einer chronischen oder akuten Erkrankung leiden sollten.

Innerhalb der Kündigungsfrist sind Behandlungen meist abgeschlossen

Beim Wechsel der Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Hat Ihre aktuelle Kasse den Heil- und Kostenplan eines Zahnarztes genehmigt und ihren Zuschuss berechnet, ist eine laufende Behandlung daher oftmals bereits innerhalb dieser Kündigungsfrist abgeschlossen.
 
Sollte die Behandlung erst nach dem Wechsel erfolgen, müssten Sie den Heil- und Kostenplan in der Regel noch einmal bei Ihrer neuen Kasse einreichen. Die Kasse wird Ihnen dann mitteilen, ob es bei dem ursprünglichen Zuschuss bleibt.
 

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.