Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenWenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln, erhalten Sie von der neuen Kasse eine Mitgliedsbescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherung über den Kassenwechsel informiert werden. Ansonsten wird dieser nicht wirksam und Sie bleiben bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.
In der Regel wird auch die neue Krankenkasse Ihren Arbeitgeber informieren. Sobald der Arbeitgeber die neue Krankenversicherung bestätigt hat, wird der Wechsel wirksam.
Ihr Arbeitgeber regelt alle Details direkt mit der Krankenkasse.
Der einfache CHECK24-Wechselservice