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Wer informiert den Arbeitgeber über die neue Krankenversicherung?

Seit 2021 muss der Arbeitnehmer anstelle der bisherigen Vorlage der Mitgliedsbescheinigung, den Arbeitgeber nur noch formlos über seine neue Krankenkasse informieren.

Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber

Grundsätzlich gilt: Sie müssen den Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherung über den Kassenwechsel informieren. Ansonsten wird dieser nicht wirksam und Sie bleiben bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.

Seit dem 01.01.2021 entfallen die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen in Papierform. Ihren Arbeitgeber informieren Sie formlos über den Krankenkassenwechsel. Über ein elektronisches Meldeverfahren bestätigt die Krankenkasse Ihrem Arbeitgeber den Wechsel.

 

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.