Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Gesetzliche Krankenversicherung für Ausländer

  • Auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit optimal krankenversichert sein
  • Jetzt kostenlos und unverbindlich 73 Krankenkassen vergleichen
  • Multilingual customer service

Willkommen zurück!

Beitragserhöhung: Ihre Kasse wird teurer!
  • Aktuelle Versicherungsart
  • Aktuelle Krankenkasse
Beitragserhöhung: Ihre Kasse wird teurer!
  • Aktuelle Versicherungsart
  • Aktuelle Krankenkasse
[TabNavi lastSearches]
[TabNavi contracts] (XXX)
  • Ihren Vergleich [timestamp] fortsetzen

    [insuranceType]

    bei der [insuranceNameCurrent]

    [employmentStatus]

    in [locationCode] [locationName]

    [tariffCount]

    ab [tariffPeriod] [tariffPrice]

    bis zu [value] im Jahr sparen!

    [ctaWording]
  • Ihren Antrag [timestamp] fortsetzen

    [insuranceType]

    bei der [insuranceNameCurrent]

    [Versicherungsnehmer]

    [employmentStatus]

    in [locationCode] [locationName]

    [tariffPrice] [tariffPeriod]

    [value] im Jahr sparen!

    [ctaWording]
  • Ihr aktueller Vertrag

    aktuell gesetzlich versichert

    bei der [insuranceNameCurrent]

    [Versicherungsnehmer]

    [employmentStatus]

    [StatusText]

    [Betr] [frequenz]

    [CTA String]
  • Versicherung nicht über uns abgeschlossen?
    • In 2 Minuten Vertrag digitalisieren
    • Alle wichtigen Informationen in Ihrem Kundenkonto

Willkommen zurück!

CHECK24 Bewertungen
CHECK24 Versicherungen
5 / 5
33.387 Bewertungen
(letzte 12 Monate)

Kostenlose Beratung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 74krankenkassen@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren
Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 02.12.2024

Krankenversicherung für Ausländer

In Deutschland gilt eine generelle Krankenversicherungspflicht: Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine Krankenversicherung nachweisen können. Daher gilt diese Pflicht grundsätzlich auch für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen.

Ausländer aus visumspflichtigen Ländern

Ausländer, die aus einem visumspflichtigen Land kommen, müssen eine Krankenversicherung nachweisen, um ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu erhalten. Die Versicherung muss bereits beim Antrag auf ein Visum vorhanden und für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Versicherung für Visum

Die Versicherung für ein Visum muss in der Regel dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Die Ausländerbehörden verlangen einen solchen Nachweis.

Spezielle Krankenversicherungen für ausländische Gäste

Für Personen, die länger in Deutschland sind und eine Krankenversicherung benötigen – etwa Sprachschüler oder Gastwissenschaftler an Universitäten –, bieten zahlreiche private Versicherungsgesellschaften spezielle Auslandskrankenversicherungen an. Diese sogenannten Incoming-Versicherungen sind meist für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren sowie für die EU- und Schengen-Staaten gültig. Oft gibt es solche Versicherungen auch im Paket mit einer Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung.

Unterschied zur Reiseversicherung

Solche langfristigen Auslandskrankenversicherungen sind nicht mit einer regulären Reisekrankenversicherung zu verwechseln. Reisekrankenversicherungen leisten in der Regel nur für kurzzeitige Auslandsaufenthalte von einigen Wochen.

Ausländer mit einem sozialversicherungspflichtigen Job

Wer als Ausländer in Deutschland einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmt, ist grundsätzlich versicherungspflichtig – unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit. Er muss in der Regel Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Nur wenn sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro jährlich (Stand: 2024) liegt, ist er versicherungsfrei. Dann kann er wahlweise eine gesetzliche oder private Krankenversicherung (PKV) abschließen.

Wer nicht aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz stammt, benötigt in der Regel eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, bevor er eine Arbeitsstelle antreten kann.

Ausländische Studenten

Wer in Deutschland studiert, wird ebenfalls versicherungspflichtig. Daher sind auch ausländische Studenten grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Auf Wunsch können sie sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Versicherung abschließen. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium in Deutschland.

Sonderregelungen für Bürger aus EWR-Staaten

Für Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz gibt es einige Sonderregelungen. Zum EWR gehören dabei die Staaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

EWR-Bürger, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten

So sind EWR-Bürger und Schweizer über ihr Heimatland versichert, wenn sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Diese Regelung betrifft etwa Studenten oder nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer.

Sind sie in ihrem Heimatstaat gesetzlich versichert, übernehmen die deutschen Krankenkassen eine medizinisch notwendige Behandlung. In der Regel benötigen die EWR-Bürger dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Nachweis ihres Versicherungsschutzes.

Private Reiseversicherung

Auch für EWR-Bürger ist in der Regel eine Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Eine solche private Krankenzusatzversicherung übernimmt etwa die Kosten, falls ein Krankenrücktransport erforderlich sein sollte.

EWR-Bürger, die selbstständig arbeiten

Waren EWR-Bürger in ihrem Heimatland gesetzlich versichert, sind sie in der Regel in Deutschland ebenfalls als Selbstständige versicherungspflichtig und müssen Mitglied einer Krankenkasse werden. Waren sie hingegen privat versichert, müssen sie sich auch hierzulande privat krankenversichern – sofern ihr bestehender Versicherungsschutz nicht für Deutschland gilt.

Auf Jobsuche in Deutschland

Wer EU-Bürger ist und auf Jobsuche nach Deutschland kommt, muss sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern – je nachdem, in welchem System er in seinem Heimatland versichert war.

Krankenversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge

Flüchtlinge und Asylbewerber sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert. In den ersten Monaten, die sie in Deutschland verbringen, haben sie gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) allerdings Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Je nach Dauer und Status des Aufenthalts gibt es verschiedene Leistungsniveaus. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig.

Nach in der Regel 15 Monaten werden die betroffenen Personen dann von den Krankenkassen betreut. Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte und damit vergleichbare Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Die Versorgungskosten gehen aber nicht zulasten der Krankenkassen, sondern werden von den Trägern des AsylbLG übernommen.

Mit der Anerkennung des Asylantrags können Flüchtlinge schließlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Beziehen sie Bürgergeld, gelten die gleichen Bedingungen wie für inländische Arbeitslose.

Wie hoch der Beitrag zur GKV ist

Wie viel man für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen muss, richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175 € (Stand: 2024) ist der Beitragssatz auf sämtliche Einkünfte zu zahlen. Zum allgemeinen Beitragssatz kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt und der derzeit durchschnittlich 1,7 Prozent beträgt. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber seit Januar 2019 die Hälfte des gesamten Beitrags.

Für Selbstständige gibt es zudem eine Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.178,33 € pro Monat (Stand: 2024). Auf dieses Einkommen müssen sie in jedem Fall Krankenversicherungsbeiträge zahlen – selbst wenn ihre Einkünfte tatsächlich darunterliegen.

Studenten zahlen in der GKV nur einen reduzierten Beitrag, der sich nach dem maximalen Bafög-Satz berechnet. Der Beitrag ist daher vergleichsweise gering.

Beitrag für eine private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell bestimmt. Er hängt nicht vom Einkommen, sondern vor allem vom gewünschten Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab.

Gesetzliche Krankenkassen mit CHECK24 vergleichen

Sie möchten eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen? Nutzen Sie den Online-Vergleich von CHECK24, um ganz einfach und bequem eine passende Krankenkasse zu finden. Bei uns vergleichen Sie insgesamt 73 Kassen und können bis zu 1.158 Euro im Jahr sparen! Zudem sehen Sie auf einen Blick, welche Zusatzleistungen die einzelnen Kassen bieten – etwa Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder höhere Leistungen für Reiseimpfungen.

Beratung auf Englisch und Polnisch 

Sie möchten zur GKV beraten werden, aber Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache? Die Kundenberater von CHECK24 helfen Ihnen bei Bedarf gerne auf Englisch oder Polnisch weiter. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – unser Angebot ist für Sie dabei völlig kostenlos und unverbindlich.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Statutory health insurance

Are you looking for a statutory health insurance in Germany? At CHECK24, you can compare more than 70 insurers and find the best deal. Our experts are happy to help and advise you in different languages.

More information about statutory health insurance in Germany. 

Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.

Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.