- Startseite
- » Festgeld
- » Lexikon
- » Kündigung
Eine Festgeldkonto ist ein Sparprodukt mit einer festen Laufzeit. Allerdings kann es dennoch erforderlich sein, die Anlage zu kündigen. Dies hängt davon ab, ob bei der Eröffnung des Kontos eine automatische Prolongation vereinbart wurde oder nicht. Eine solche Prolongation sieht vor, dass die angelegte Summe nach Ablauf der Anlage erneut angelegt wird – zum aktuell gültigen Zinssatz der Bank. Wünscht ein Sparer dies nicht, muss er von sich aus aktiv werden und das Konto kündigen. Die einzuhaltende Frist ist dabei in der Regel auf drei Monate vor der Fälligkeit terminiert. Im Falle einer Kündigung wird das Geld auf das vom Kunden angegebene Verrechnungskonto beziehungsweise Referenzkonto überwiesen. Die Kündigung kann in der Regel schriftlich und telefonisch erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung erst im Hinblick auf den nächsten Anlagezeitraum wirksam.
Daneben gibt es auch eine Prolongation, die durch den Kontoinhaber bestätigt werden muss. Hierbei kommt die Bank auf den Kunden zu und fragt an, ob er eine Wiederanlage zum aktuellen Zinssatz wünscht. Sofern er nicht zustimmt, wird ihm die Anlagesumme überwiesen. Zeigt er sich mit einer Prolongation einverstanden, wird das Geld zum aktuell gültigen Zinssatz erneut angelegt.
Eine vorzeitige Kündigung eines Festgeldkontos ist in der Regel nur in Ausnahmefällen oder wenn dies vertraglich vereinbart wurde möglich. Zu den Ausnahmen zählt beispielsweise der Tod des Kontoinhabers – Erben können die Anlage dementsprechend vorzeitig beenden. Auch eine drohende Insolvenz gilt als Grund für eine Kündigung. Inwiefern eine vorzeitige Kündigung im Falle einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder einer Steuernachzahlung möglich ist, ist strittig. Banken behalten es sich in der Regel vor, Einzelfälle zu prüfen. Dies gilt auch für die Frage, wie mit den bis dahin erwirtschafteten Zinserträgen verfahren wird.
089 - 24 24 11 15
8 - 20 Uhr | Mo - Fr
oder eine Mail an: anlagekonto@check24.de