Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 28.1.2014 | 17:31 | kro
Insgesamt 42 Prozent aller neuen Frührenten sind mittlerweile psychisch bedingt. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hervor, für die 2012 erhobene Statistiken der Kranken- und Rentenversicherung zur Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung ausgewertet wurden. Demnach bezogen im Jahr 2012 rund 75.000 Versicherte erstmals eine Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Erkrankungen – das sind zwei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.