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Leistungsstudie von Franke und Bornberg: BU-Versicherer erkennen drei von vier Anträgen an

München, 25.4.2018 | 11:31 | are

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat ihre neue Studie zur Leistungspraxis der BU-Versicherer vorgestellt. Demnach gehen knapp 76 Prozent der Leistungsentscheidungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten der Versicherten aus.

Eine Frau und ein Mann sitzen am Laptop und haben ein Dokument vor sich liegen.Die neue BU-Leistungsstudie von Franke und Bornberg zeigt: Versicherer erkennen nach wie vor drei von vier Leistungsanträgen an.
Die Leistungsanerkennungsquote hat sich damit im Vergleich zur letzten Studie kaum verändert. Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben, sind in diesen Werten allerdings nicht enthalten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt mit Leistungsbewilligungen von rund 77 Prozent zu vergleichbaren Zahlen.

Von allen Leistungsanerkennungen erfolgte der Großteil laut Franke und Bornberg gemäß den Bedingungen (knapp 87 Prozent). Rund elf Prozent kamen auf Basis einer individuellen Vereinbarung zustande und weniger als drei Prozent der Fälle wurden vor Gericht entschieden.
 

Meist wird BU-Grad nicht erreicht

Wird ein Antrag abgelehnt, liegt es in knapp der Hälfte aller Fälle daran, dass der vereinbarte Berufsunfähigkeitsgrad aus Sicht der Versicherung nicht erreicht wird. In der Regel ist ein BU-Grad von 50 Prozent notwendig, um Leistungen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten zu können.

Knapp 31 Prozent der Ablehnungen sind auf Anfechtungen und Rücktritte der Versicherungsunternehmen zurückzuführen. Das sind etwas mehr als im Vorjahr. Oft sind falsche Gesundheitsangaben der Kunden im Versicherungsantrag der Grund für solche Anfechtungen. Franke und Bornberg sieht daher die Unternehmen und Vermittler in der Pflicht, die Kunden noch deutlicher auf die Folgen falscher Angaben aufmerksam zu machen.

Ein weiteres Problem sieht die Ratingagentur bei der marktüblichen Vorgehensweise im Beantragungsprozess. Demnach seien die Fragenbögen, die Kunden bei der Leistungsbeantragung erhalten, oft schwer verständlich. Auch die genaue Ermittlung des BU-Grades sei für Ärzte und Versicherer oft schwierig. Laut der Studie beträgt die Bearbeitungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Entscheidung des Versicherers 156 Tage.
 

Gutachten vor allem bei psychischen Erkrankungen

In sechs Prozent der Leistungsfälle geben die Versicherer Gutachten in Auftrag. In den meisten Fällen (57 Prozent) werden sie bei psychischen Erkrankungen eingeholt. Rund 32 Prozent der Gutachten werden im Bereich der Orthopädie in Auftrag gegeben.

An der Leistungsstudie haben sich sieben Versicherungsunternehmen mit insgesamt 4,57 Millionen BU-Verträgen beteiligt. Sie stehen für knapp 50 Prozent aller Leistungsfälle.

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