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München, 7.4.2020 | 17:41 | mst
Der „Stern“ hat Tarife der Grundfähigkeitsversicherung getestet. In Zusammenarbeit mit einem Analysehaus wurden knapp 50 Angebote unter die Lupe genommen. Die Preisunterschiede sind teils erheblich. Verbraucher sollten auf die Bedingungen achten, empfiehlt das Magazin.
Laut dem „Stern“ sollten Verbraucher darauf achten, Grundfähigkeiten zu versichern, die für den eigenen Beruf wichtig sind. Für den Fliesenleger sind das etwa Knien und Bücken, für die Verkäuferin Sitzen sowie das Heben und Tragen von Lasten. Im Test berücksichtigt die Zeitschrift insgesamt 15 Grundfähigkeiten.
Verbraucher sollten darauf achten, wie die Fähigkeiten in den Versicherungsbedingungen konkret formuliert sind. Zudem sollte die Rente im Leistungsfall rückwirkend gezahlt werden und der Prognosezeitraum, für den die Einschränkung mindestens bestehen muss, möglichst kurz sein. Laut „Stern“ wird hier ein Zeitraum von sechs Monaten zunehmend zum Standard. Tarife mit längeren Fristen wurden hingegen abgewertet.
Höhere Erwerbsminderungsrenten, die Neurentner seit 2018 und 2019 erhalten, gelten nicht für Bestandsrentner. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Franke und Bornberg hat eine neue BU-Leistungspraxisstudie veröffentlicht: In vier von fünf Fällen bewilligten die Versicherer den Antrag auf Leistungen.
Laut einer aktuellen Studie ist in Deutschland jeder Dritte von Depressionen betroffen. Eine BU-Versicherung hilft bei Neuorientierung und Genesung.