Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Erwerbsminderung: Das lange Warten auf eine Erwerbsminderungsrente

München, 9.1.2020 | 14:56 | mst

Wer in die Rentenversicherung einzahlt, hat nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch die Wartezeit, bis ein Bescheid erstellt wird, ist häufig lang.
 

Ingenieure bei der Arbeit in einer Druckerei.Auf der Arbeit: Wer in die Rentenversicherung einzahlt, kann bei gesundheitlichen Problemen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Antragssteller einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente müssen mitunter monatelang auf einen Bescheid warten. Das berichtet der Bayerische Rundfunk (BR) in einem aktuellen Online-Artikel.
 
Der BR schreibt unter Berufung auf das Bundesarbeitsministerium, dass die Wartezeit auf einen Bescheid im Durchschnitt 129 Tage betrage – also rund vier Monate. Die Bearbeitungsdauer habe sich bei der Deutschen Rentenversicherung seit 2010 um mehr als ein Drittel verlängert.
 
Auch extreme Wartezeiten häufen sich nach den Informationen des BR. In Einzelfällen müssten Betroffene jahrelang auf einen Bescheid warten. Das bestätigte auch der Sozialverband VdK München.

Besonders lange Wartezeiten bei psychischen Erkrankungen

Besonders lange müssen Antragssteller mit psychischen Erkrankungen warten. Mit über 40 Prozent sind solche Erkrankungen die häufigste Ursache für eine Erwerbsminderung. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd fehlen aber genau in diesem Bereich Gutachter. Man sei verstärkt auf der Suche nach externen Gutachtern und werde auch eigenes Personal einstellen, sagte der Pressesprecher Jan Paeplow dem BR.
 
Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen.
 
Die erlernte berufliche Qualifikation zählt bei der Prüfung nicht. Zudem decken die gesetzlichen Renten meist nur einen Teil der anfallenden Lebenshaltungskosten ab. Experten empfehlen daher, privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen.

Weitere Nachrichten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung