Versicherer darf Ex-Profi nicht auf Job als Torwarttrainer verweisen
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
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München, 11.8.2017 | 11:45 | are
Für die Feststellung eines Berufsunfähigkeitsgrades ist nicht die Beeinträchtigung in einem einzelnen Tätigkeitsbereich entscheidend. Stattdessen müssen die Auswirkungen auf die gesamte Arbeit berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: IV ZR 535/15).
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.