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München, 11.8.2017 | 11:45 | are
Für die Feststellung eines Berufsunfähigkeitsgrades ist nicht die Beeinträchtigung in einem einzelnen Tätigkeitsbereich entscheidend. Stattdessen müssen die Auswirkungen auf die gesamte Arbeit berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: IV ZR 535/15).
Eine Umfrage von Swiss Life zeigt: Die meisten Bundesbürger sind gestresst. Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit und Pflege sind besonders betroffen.
Wer sich am Arbeitsplatz unfair behandelt fühlt, ist häufiger krank. Das zeigt der aktuelle Fehlzeitenreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK.
Der GDV hat aktuelle Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Demnach bewilligen die Versicherer die meisten Anträge auf eine Leistung.