Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 26.11.2018 | 12:54 | whe
Ein Antrag auf Leistung bei Berufsunfähigkeit wird in gut drei von vier Fällen von den Versicherungen bewilligt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Lehnt die Versicherung einen Antrag auf Leistung ab, liegt dies zu 43 Prozent daran, dass der vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten nicht erreicht wurde. In 15 Prozent der Fälle meldet sich der Kunde nach Antragstellung nicht mehr bei der Versicherung – beispielsweise, weil sich sein Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verbessert hat.
Andere Gründe für die Ablehnung der Leistung sind Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht – beispielsweise wenn ein Kunde Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss verschwiegen hat. Auch Betrugsfälle sowie Ausschlussklauseln können zur Ablehnung eines Antrags führen.
Aktualisierung:
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.