Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 3.5.2010 | 15:30 | sge
Wenn man jung ist, alles gut läuft und man sich gerade beruflich entwickelt, denkt man in der Regel nicht an einen Unglücksfall. Doch was, wenn man plötzlich nicht mehr arbeiten kann?
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