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Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenEine Zahnzusatzversicherung gilt grundsätzlich immer nur für eine Person. Anders als etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier keine Familienversicherung. Das heißt: Angehörige wie etwa die eigenen Kinder oder der Ehe- oder Lebenspartner lassen sich nicht mit derselben Police absichern. Einige Versicherer bieten allerdings die Möglichkeit, mehrere Familienmitglieder unter einer einzigen Vertragsnummer zu führen.
Dass jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag benötigt, hat durchaus auch Vorteile. So lässt sich der Versicherungsschutz genau auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Familienmitglieds abstimmen.
Der Partner möchte etwa vor allem hohe Erstattungen bei Zahnersatz haben. Die Tochter erhält hingegen einen Vertrag, der auch kieferorthopädische Leistungen abdeckt, um mögliche Fehlstellungen der Zähne zu korrigieren.
Schließen Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung ab, sind Sie in der Regel der Versicherungsnehmer, das Kind die versicherte Person. Wird Ihr Kind volljährig, kann es die Versicherung selbst übernehmen. Dazu müssen Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden.
Haben Sie Ihren Vertrag über CHECK24 abgeschlossen, können Sie auch einen unserer Kundenberater anrufen – wir beraten Sie hierzu gerne.