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mehr erfahrenNein. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt keine rein kosmetischen Behandlungen. Eine Behandlung muss immer medizinisch notwendig sein.
Bei einer Fehlstellung der Zähne entscheidet der Tarif darüber, welche kieferorthopädischen Behandlungen bezahlt werden. In der Regel leisten alle Verträge bei ausgeprägten bis schweren Fehlstellungen. Leistungsstarke Verträge übernehmen auch Mehrkosten für Leistungen wie zusätzliche Röntgenbilder oder Speed-Brackets und leisten oft bei leichteren Fehlstellungen.
Jede Behandlung muss dabei von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden als medizinisch notwendig eingestuft werden. Behandlungen, die man aus rein optischen Gründen durchführen lassen möchte, sind daher nicht versichert. Für solche Behandlungen zahlt weder die gesetzliche Krankenversicherung noch eine private Zahnzusatzversicherung.