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Wertgutachten

Bei einem Wertgutachten handelt es sich um die kostenpflichtige Bewertung einer Immobilie zur Bestimmung ihres Verkehrswerts durch einen Gutachter. Es kann bei einer Wohngebäudeversicherung alternativ zum gleitenden Neuwert oder Wohnflächenmodell zur Berechnung der Versicherungssumme herangezogen werden.

Dabei unterscheidet man drei Verfahrensarten, die zur Wertermittlung einer Immobilie herangezogen werden:

  • Beim Vergleichswertverfahren bilden die Kaufpreise vergleichbarer Immobilien die Grundlage der Wertermittlung. Es wird meist für die Bewertung von selbstgenutzten Immobilien verwendet.
  • Das Ertragswertverfahren dient der Wertermittlung von vermieteten Immobilien und basiert unter anderem auf dem Gebäudeertrag durch Mieteinnahmen.
  • Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert der Immobilie anhand des Boden- und Gebäudesachwerts ermittelt. Es wird von Banken für die Wertermittlung in der Immobilienfinanzierung genutzt.

Wertgutachten im Erb- und Scheidungsfall sowie Zwangsversteigerungen

Ein Wertgutachten ist außerdem auch dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Marktwert der Immobilie rechnen. Dies ist beispielsweise bei Erb- und Scheidungsfällen oder Zwangsversteigerungen der Fall.

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