Was zählt bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche?
Die folgenden Räume und Bereiche werden bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche eines Hauses dazugezählt:
- Flur
- Bäder und Toiletten
- Küche
- Ess-, Schlaf- und Wohnzimmer
- beruflich genutzte Räume, zum Beispiel Arbeitszimmer
- Hobbyräume, Schwimmbäder und Wintergärten
Ausgenommen sind:
- Treppen
- Balkone, Loggien und Terrassen
- Heizungsräume, Waschküchen und Trockenräume
- Gewächshäuser
- Lagerräume im Keller und auf dem Dachboden
Die Wohnfläche ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Beitrags – unabhängig davon, ob es sich um einen Wohnflächentarif oder um einen Tarif auf Basis der Versicherungssumme, also dem Wert 1914, handelt. Wer seine Wohnfläche zu niedrig angibt, riskiert eine Unterversicherung. Das kann dazu führen, dass ein Schaden nur anteilig vom Versicherer beglichen wird.
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