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Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers – den sogenannten Obliegenheiten – gehört die vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass die Antragsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden müssen.
Auch während der Laufzeit der Wohngebäudeversicherung gibt es Anzeigepflichten. Das bedeutet, dass sowohl Umstände, die zu einer Gefahrerhöhung führen – wie zum Beispiel ein längeres Leerstehen des Gebäudes –, als auch Um- und Anbauten am Gebäude nach Aufforderung mitgeteilt werden müssen.
Wohngebäudedaten aktuell halten
Werden wichtige Informationen verschwiegen oder wird eine Gefahrerhöhung nicht gemeldet, riskieren Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz.
Auch wenn bestimmte Gebäudebestandteile nicht mehr genutzt werden, sollte das der Versicherung mitgeteilt werden. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder wird ein Gewerbebetrieb aufgenommen, muss auch dies umgehend gemeldet werden.