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Obliegenheiten

Als Obliegenheiten werden Pflichten bezeichnet, an die Versicherungsnehmer im Rahmen eines Versicherungsvertrags gebunden sind.

Zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers zählen unter anderem

  • die unverzügliche Angabe eines entstandenen Schadens 
  • die Meldung veränderter Rahmenbedingungen
  • die ehrliche Auskunft auf Fragen der Versicherung
  • die Einhaltung geltender Sicherheitsvorschriften zur Schadensabwendung

Kommen Kunden nicht oder nur in unzureichender Form ihren Pflichten gegenüber der Versicherung nach, kann der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung teilweise oder gänzlich entfallen. Wird die Verletzung der Obliegenheiten erst nach der Regulierung eines Schadens festgestellt, können Rückzahlungen gefordert werden.

Obliegenheiten der Versicherer

Obliegenheiten existieren zugleich für Versicherer. Zum Beispiel in Form der Haftung für Schäden bis zur festgelegten Versicherungssumme, sofern der gemeldete Schaden die Haftungsanforderungen erfüllt. Auch müssen Versicherer ihre Kunden, den Obliegenheiten gemäß, rechtzeitig über Änderungen bei den Prämien informieren, um diesen die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung zu bieten.

 

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