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Rückreisekosten

Rückreisekosten können bei Wohngebäudeversicherungen im Leistungsumfang enthalten sein. Kommt es während einer dienstlichen oder privaten Reise zu Schäden an Ihrem Haus, werden die Mehrkosten für die Umbuchung der Rückreise von der Versicherung übernommen.

Damit die Versicherer Kosten erstatten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • durch die Rückreise entstehen Mehrkosten, weil Bus-, Flug- oder Zugtickets nicht kostenlos umbuchbar sind
  • die Urlaubs- bzw. Dienstreise dauert zwischen vier Tagen und sechs Wochen (die genauen Zeiträume können zwischen den einzelnen Versicherern variieren)
  • die Schäden sind so gravierend, dass die Rückreise zwingend erforderlich ist
  • die in den Tarifbedingungen festgelegte Schadenssumme, von in der Regel mindestens 5.000 Euro, wird erfüllt

Bei der Erstattung von Rückreisekosten spielt das Transportmittel eine große Rolle. Die meisten Anbieter kommen laut ihren Versicherungsbedingungen für die Kosten eines “angemessenen Reisemittels” auf. Dieses kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Manche Anbieter machen das gewährte Transportmittel vom Schadensumfang abhängig und übernehmen zum Beispiel Flugreisen nur bei besonders schweren Schäden, andere bezahlen stets die Mehrkosten für das auf dem Hinweg genutzte Reisemittel. Oftmals wird jedoch nur das günstigste Verkehrsmittel erstattet.

Beispiel:

Bahnreise von Paris nach Berlin

 

Frau sitzt in der Bahn

Während Sie Ihren Kurztrip in Paris genießen, ereignet sich zuhause ein erheblicher Schaden an Ihrem Wohngebäude. Günstige Bahntickets, wie etwa die Sparpreise der Bahn, sind nicht erstattungsfähig und können nicht umgebucht werden. Für eine neue Fahrkarte für die vorzeitige Rückreise können Kosten in Höhe von über 200 Euro anfallen, die von Ihrer Wohngebäudeversicherung übernommen werden.

Beispiel:

Flugreise von Mallorca nach Frankfurt

 

Aussicht aus dem Flugzeug

Sie befinden sich im Urlaub auf der schönen Ferieninsel Mallorca, während sich zuhause ein dringlicher Schaden an Ihrem Wohngebäude ereignet. Über den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft ist eine kurzfristige Umbuchung nur gegen einen enormen Aufpreis von bis zu mehreren Hundert Euro möglich. Für diese Mehrkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

Neben dem Reisemittel ist auch die Personenanzahl zu beachten, für die Mehrkosten übernommen werden. Die meisten Versicherer kommen ausschließlich für die Rückreisekosten des Versicherungsnehmers auf. Nur in seltenen Fällen werden zusätzlich die Reisekosten von weiteren Familienmitgliedern beziehungsweise Haushaltsangehörigen erstattet. 

Vor der Rückreise beim Versicherer melden

Bevor der Versicherungsnehmer seine Rückreise antritt, sollte er den Schaden dringend bei seiner Wohngebäudeversicherung melden und entsprechende Weisungen befolgen. 
Nur so kann die Erstattung der Rückreisekosten sichergestellt werden.

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