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In der Regel sind Schäden durch den Austritt von Wasser aus der Fußbodenheizung in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Jedoch müssen Sie beim Abschluss der Versicherung angeben, dass Sie eine solche Heizung installiert haben. Denn: Damit steigt der Wert Ihres Objekts – was Auswirkungen auf die Höhe der Prämie Ihrer Wohngebäudeversicherung hat.
Mögliche Leitungswasserschäden
Tritt Wasser aus Heizungs- oder Klimaanlagen aus, gilt dies als Leitungswasserschaden. Dasselbe gilt für Wasserdampf sowie andere Betriebsflüssigkeiten.
Grundsätzlich sollten Sie bei der Antragstellung alles angeben, wonach Sie gefragt werden. Das dient der Risikoeinschätzung und hat dementsprechend Einfluss auf die Versicherungsprämie.