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Sind Glasschäden im Versicherungsschutz enthalten?

Um Glasschäden umfassend abzusichern, können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um den Zusatzbaustein Glasbruch erweitern. Denn der Grundschutz versichert lediglich festverbaute Fenster und Türen – und das auch nur für die entsprechenden versicherten Gefahren. Wird Glas beispielsweise durch Zugluft oder Vandalismus beschädigt, fällt das in der Regel nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Ist Glasbruch hingegen mitversichert, leistet die Versicherung – mit Ausnahme von Vorsatz des Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schadensursache.

In der Regel sind folgende Objekte in der Glasversicherung versichert:

  • Glasscheiben und -platten
  • Spiegel
  • Wintergärten
  • Panoramafenster
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln (Glas oder Kunststoff)

Achtung: Nicht versichert sind üblicherweise oberflächliche Schäden – wie Kratzer, Schrammen oder Absplitterungen an Scheiben.

Glasbaustein in Tarifen der Wohngebäudeversicherung

Über unseren Vergleich der Gebäudeversicherung können Sie schnell herausfinden, in welchen Tarifen eine Glasversicherung enthalten ist.

Filterauswahl Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung

 

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